Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Verzinsung
Nominalzinssatz und effektiver Jahreszins
Der Soll- oder Nominalzinssatz ist der auf den Kreditbetrag bezogene Prozentsatz, der sozusagen den Preis des ausgeliehenen Geldes darstellt. Er wird pro Jahr angegeben. Für den jeweils aushaftenden Kreditbetrag wird pro Jahr der vereinbarte Nominalzinssatz bezahlt (mit laufender Rückzahlung des Kapitals daher betragsmäßig immer weniger Zinsen).
Im Gegensatz zum Nominalzinssatz berücksichtigt der "effektive Jahreszins" die Gesamtkosten des Kredits. Er beinhaltet neben den Nominalzinsen auch Spesen, Bereitstellungsprovisionen, Kontoführungsentgelte, Bearbeitungsgebühren sowie die Kosten von Versicherungsverträgen, insofern deren Höhe bereits bekannt ist. Ist dies nicht der Fall, muss die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer zumindest auf die Verpflichtung zum Abschluss einer solchen Versicherung hingewiesen werden. Der effektive Jahreszins ermöglicht den Vergleich von verschiedenen Kreditangeboten.
Der Nominalzinssatz ist also niedriger als der effektive Jahreszinssatz, weil dabei keinerlei Spesen berücksichtigt werden. Kredite mit gleichem Nominalzinssatz können unterschiedliche effektive Jahreszinssätze aufweisen, je nach Höhe der von der Bank verlangten Entgelte.
Auch in der Werbung müssen der Nominalzinssatz, sämtliche Kosten und der effektive Jahreszins angegeben werden, insofern Zinssätze oder sonstige Kosten des Kredits beworben werden.
Zinssatzänderungen
Die Kreditzinssätze sind generell variabel und können sich während der Laufzeit des Kredits ändern. Dies führt grundsätzlich zu einer Erhöhung oder Senkung der laufenden Kreditratenrückzahlungen. Es kann auch vereinbart werden, dass anstatt einer Änderung der Ratenhöhe eine Anpassung der Laufzeit vorgenommen wird, was allerdings vor allem bei Zinssatzerhöhungen am Beginn der Kreditlaufzeit wirtschaftlich ungünstig ist.
Die genauen Voraussetzungen für Zinssatzänderungen sind in den sogenannten Zinsgleitklauseln im Kreditvertrag festgelegt. Die Höhe des Zinssatzes darf nur an objektiven, vom Willen des Unternehmens unabhängigen Kriterien gemessen werden, wobei Kredite in der Regel an allgemeine Kapitalmarktzinssätze (z.B. EURIBOR – Euro Interbank Offered Rate, dies ist jener Zinssatz, zu dem sich Banken gegenseitig Geld leihen) gebunden sind. Steigen diese, so erhöht sich auch der Kreditzinssatz. Bei sinkenden Kapitalmarktzinssätzen verringert sich auch der Kreditzinssatz.
In der Zinsanpassungs- bzw. Zinsgleitklausel ist auch geregelt, zu welchem Zeitpunkt die Zinsen jeweils angepasst werden. Dies kann quartalsweise, halbjährlich oder wie z.B. bei den Bauspardarlehen nur einmal im Jahr erfolgen.
Kommt es zu einer Zinsanpassung muss die Bank vor der Zinssatzänderung die Kreditnehmerin/den Kreditnehmer schriftlich informieren. In der Änderungsmitteilung sind der neue Nominal- und der neue effektive Jahreszinssatz angegeben.
Um Schwankungen der Kreditraten auszuschließen, kann ein fixer Zinssatz vereinbart werden. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass die Bank für diese "Zinsgarantie" höhere Zinsen verlangt. Ebenfalls zu bedenken ist, dass im Falle einer allgemeinen Zinssenkung auf den Finanzmärkten keine Senkung des Fixzinssatzes möglich ist.
Verzugszinsen
Wenn eine Kreditnehmerin/ein Kreditnehmer mit seinen Rückzahlungen in Verzug gerät, ist die Bank berechtigt, Verzugszinsen von den ausstehenden Beträgen zu verrechnen. Daher sollte schon vor Abschluss des Kreditvertrages geklärt werden, wie hoch der Verzugszinssatz ist. Der Verzugszinssatz darf maximal um 5 Prozent p.a. (per annum = pro Jahr) höher sein als der vertraglich vereinbarte Nominalzinssatz.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist, ab welchem Zeitpunkt Verzugszinsen verrechnet werden. Während manche Kreditgeberinnen/Kreditgeber sofort Verzugszinsen verrechnen, auch wenn die Rate nur einen Tag nach dem vereinbarten Datum auf dem Kreditkonto einlangt, sind andere Kreditgeberinnen/Kreditgeber kulanter und räumen eine gewisse Wartefrist ein.
Es ist empfehlenswert, die Überweisungsdauer vom Girokonto auf das Kreditkonto zu beachten bzw. einen Abbuchungsauftrag einzurichten, damit vermeidbare Verzugszinsen und eventuelle Mahnspesen erst gar nicht entstehen.
Weiterführende Links
- Zinssätze und Wechselkurse (→ OeNB)
- Sollzinssatz und effektiver Jahreszins (→ Konsumentenfragen.at)
- Änderung des variablen Zinssatzes (→ Konsumentenfragen.at)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion