Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt

Wenn Sie Gewalt an Kindern beobachten oder vermuten, können und müssen Sie helfen. Schauen Sie auch nicht weg, wenn Sie in Ihrer unmittelbaren Umgebung, im engeren oder weiteren Bekanntenkreis beobachten oder vermuten, dass einem Kind Gewalt angetan wird.

Wie schütze ich (m)ein Kind? (Prävention)

Es ist wichtig, Kinder über ihre Rechte aufzuklären, sie zu selbstbewussten und selbstständigen Persönlichkeiten zu erziehen. Dies obliegt nicht nur den Eltern, sondern auch Kindergärtnerinnen/Kindergärtnern bzw. Lehrerinnen/Lehrern etc.

Mögliche Maßnahmen zur Prävention:

  • Umfassende, altersadäquate Sexualerziehung (das Kind soll über seinen Körper Bescheid wissen)
  • Vermitteln Sie dem Kind, dass es über sich selbst, den eigenen Körper, bestimmen kann.
  • Sprechen Sie schon bei kleinen Kindern deutlich und klar aus, was Missbrauch (Gewalt) ist.
  • Kinder müssen wissen, dass sie ihren Gefühlen vertrauen können – auch dass sie anders fühlen können und dürfen als ihre Eltern.
  • Vermitteln Sie dem Kind, dass jeder Mensch das Recht hat, "Nein, ich will nicht" zu sagen.
  • Vermitteln Sie dem Kind, dass es niemals schuldig ist, wenn ihm Gewalt angetan wird.
  • Machen Sie dem Kind begreiflich, dass jede Täterin/jeder Täter sein kann. Hier ist es allerdings sehr wichtig, das Kind nicht zu verängstigen, sondern es auf Gefahren aufmerksam zu machen.
  • Nehmen Sie das Kind mit seinen Äußerungen ernst, und fördern Sie das Mitteilungsbedürfnis des Kindes. Berichtet ein Kind von Übergriffen, so ist es uneingeschränkt ernst zu nehmen, und nichts ist als Lüge, Phantasie oder Bagatelle abzutun. Die Bereitschaft, Kindern grundsätzlich zu glauben, ist das oberste Prinzip bei der Aufdeckung von sexuellem Missbrauch!

Was Kinder wissen müssen, wenn sie alleine unterwegs sind:

  • Von fremden Leuten kein Geschenk annehmen
  • Nicht mit fremden Leuten mitgehen
  • Nicht in ein fremdes Auto einsteigen
  • Einsame Wege und Plätze meiden
  • Bei Verfolgung auf belebte Plätze flüchten und bei Erwachsenen Hilfe suchen
  • Keine fremde Person in die Wohnung lassen
  • Per Telefon keine Auskunft über Familienangelegenheiten weitergeben

Weitere Informationen, wichtige Tipps und Telefonnummern finden sich auf oesterreich.gv.at unter "Spezielle Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche bei Gewalt".

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt