Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg

In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:

Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)

Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:

Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44

Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85


Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:


Allgemeine Informationen

Begriffe mit S

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Selbstberechnungserklärung

Die Selbstberechnungserklärung ersetzt die sonst notwendige Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Einverleibung im Grundbuch notwendig ist, nur dann, wenn eine "Parteienvertreterin"/ein "Parteienvertreter" (Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder Notarin/Notar) den Grundbuchsantrag stellt.

Anfallende Steuern (z.B. Grunderwerbsteuer, Erbschafts- oder Schenkungssteuer – für Erbfälle oder Schenkungen bis 31. Juli 2008) und Eintragungsgebühren können dementsprechend nur von einer Vertreterin/einem Vertreter der Kaufvertragsparteien (Notarinnen/Notare, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte) selbst berechnet und abgeführt werden.

Mit der Selbstberechnungserklärung kann die Notarin/der Notar bzw. die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt eine sofortige Grundbuchseintragung erwirken, da vom Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr ausgestellt werden muss.

Hinweis:

Dies trägt erheblich zur Beschleunigung des gesamten Verfahrens bis zur Einverleibung im Grundbuch bei.

Letzte Aktualisierung: 13.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion