Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg

In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:

Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)

Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:

Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44

Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85


Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:


Allgemeine Informationen

Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger

Allgemeine Informationen

Die Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger ist kostenlos.

Sie kann von einer Person auf Antrag in Anspruch genommen werden, die sich der Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen widmet,

  • mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 und
  • unter erheblicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft in häuslicher Umgebung.

Hinweis

Diese Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor der Antragstellung abgeschlossen werden.

Als nahe Angehörige sind anzusehen:

  • Ehegattin/Ehegatte
  • Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in gerader Linie (z.B. Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern) oder bis zum 4. Grad der Seitenlinie (z.B. Cousinen/Cousins) verwandt oder verschwägert sind
  • Wahl-, Stief- und Pflegekinder
  • Wahl-, Stief- und Pflegeeltern
  • Nicht verwandte Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in außerehelicher Gemeinschaft leben (wobei außereheliche Verwandtschaft der ehelichen gleichgestellt ist) sowie gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerinnen/gleichgeschlechtliche eingetragene Partner

Hinweis

Diese Selbstversicherung kann auch neben einer die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeit bestehen. Für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit für die Alterspension gelten diese Zeiten der Selbstversicherung als Versicherungsmonate einer Erwerbstätigkeit.

Voraussetzungen

Wohnsitz im Inland

Zuständige Stelle

Die Pensionsversicherung (→ PV)

Rechtsgrundlagen

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Zum Formular

Selbstversicherung – Pflege eines nahen Angehörigen – Antrag

Letzte Aktualisierung: 16. September 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz