Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg

In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:

Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)

Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:

Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44

Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85


Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:


Allgemeine Informationen

Meldung des Todesfalls: Finanzamt

Das zuständige Finanzamt (→ BMF) wird automatisch über den Todesfall und den Todestag informiert. Dies geschieht über das Standesamt bzw. das Zentrale Melderegister (ZMR). Es ist nicht notwendig, dass die Hinterbliebenen das Finanzamt verständigen bzw. die Sterbeurkunde vorlegen.

Tipp

Das Erledigen noch bestehender steuerlicher Verpflichtungen der/des Verstorbenen (z.B. ausstehende Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung (→ USP)) wird nach Abwicklung des Nachlasses mit den möglichen Erbinnen/Erben geklärt. Laufende Einkommensteuervorauszahlungen werden nach dem Tod in der Regel eingestellt. Für nähere Auskünfte stehen den Hinterbliebenen diverse Fachleute (z.B. Wohnsitzfinanzamt, Steuerberaterin/Steuerberater, Lohnverrechnungsstelle der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers) zur Verfügung.

Weiterführender Link

Zuständigkeiten der Finanzämter (→ USP)

Letzte Aktualisierung: 21. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion