Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg

In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:

Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)

Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:

Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44

Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85


Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:


Allgemeine Informationen

Ersichtlichmachung

Allgemeine Informationen

Die Ersichtlichmachung dient der Anzeige von rechtserheblichen Umständen.

Insbesondere folgende Umstände gelten als rechterheblich:

  • Berechtigungen aus Grunddienstbarkeiten, die mit der Liegenschaft verbunden sind
  • Öffentlich-rechtliche Beschränkungen (z.B. Gefahrenzonen)
  • Bauplatzeigenschaft eines Grundstückes

Die Wörter Ersichtlichmachung, Anmerkung und Einverleibung kommen im EDV-Grundbuch nicht mehr vor, diese Eintragungsarten sind nur mehr für die Antragsstellung relevant.

Zuständige Stelle

Das örtlich zuständige Bezirksgericht (→ BMJ), ausgenommen

Kosten

Gebühren fallen bei der Anzeige dieser rechtserheblichen Umstände meist nicht an, da die Grundbuchsgerichte von Amts wegen tätig werden müssen. Die Rechtsgrundlagen dazu, wie z.B. Bescheide, werden von den jeweiligen zuständigen Behörden übermittelt.

Rechtsgrundlagen

Allgemeines Grundbuchsgesetz (GBG)  

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz