Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85 
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Nichtigkeit
Zivilrechtlich bedeutet Nichtigkeit, dass ein Rechtsgeschäft gar nicht entstanden ist und keinerlei Rechtsfolgen eingetreten sind. Das Vereinbarte gilt von Anfang an nicht (ex tunc).
Schließt eine Geschäftsunfähige/ein Geschäftsunfähiger einen Kaufvertrag ab, ist dieser Vertrag nichtig.
Verfahrensrechtlich begründen schwere Verstöße gegen die Verfahrensvorschriften die Nichtigkeit eines Verfahrens. Es kann dadurch zu einer Aufhebung bzw. Abänderung der gerichtlichen Entscheidung kommen.
