Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Zugangsbeschränkungen
Allgemeine Informationen
Zugangsbeschränkungen sind für folgende Studienrichtungen möglich:
- Humanmedizin
- Zahnmedizin
- andere medizinische Studien
- Psychologie
- Veterinärmedizin
- in besonders stark nachgefragten Studien gemäß § 71b UG (Architektur und Städteplanung, Biologie und Biochemie, Erziehungswissenschaft, Fremdsprachen, Informatik, Management und Verwaltung/Wirtschaft und Verwaltung allgemein/Wirtschaftswissenschaft, Pharmazie, Publizistik und Kommunikationswissenschaft, Recht)
- in den in § 143 Abs. 92 UG genannten Studienfeldern an einzelnen Universitätsstandorten
Das Rektorat der jeweiligen Universität entscheidet über den Modus einer allfälligen Zugangsbeschränkung: Das Gesetz ermöglicht ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung oder ein Auswahlverfahren nach der Zulassung bis längstens zwei Semester nach der Zulassung. In der Regel findet ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung statt. Genaue Informationen sind an den jeweiligen Universitäten zu erfragen.
In den künstlerischen Studien an den Universitäten muss die Eignung durch Absolvierung einer Zulassungsprüfung nachgewiesen werden.
Für sportwissenschaftliche Studien und das Lehramtsstudium in diesen Fächern muss die sportliche Eignung nachgewiesen werden
Für das Lehramt an Schulen bzw. Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen muss die Eignung nachgewiesen werden.
EU-Staatsangehörige sind österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürgern grundsätzlich gleichgestellt.
Zuständige Stelle
Die Studienabteilung der jeweiligen Universität