Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Aufenthaltsrecht in der EU – Daueraufenthalt
Leben Österreicherinnen/Österreicher mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen und rechtmäßig in einem anderen EU-Mitgliedstaat, erwerben sie automatisch das Daueraufenthaltsrecht für dieses Land. Sie können dann so lange in diesem Staat bleiben, wie sie möchten. Auf Antrag wird ihnen eine Daueraufenthaltsbescheinigung ausgestellt. Je nach Lebenssituation und Land sind zum Nachweis des rechtmäßigen Aufenhalts unterschiedliche Belege vorzulegten.
Der Aufenthalt gilt auch dann noch als ununterbrochen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Vorübergehende Abwesenheiten (unter sechs Monaten im Jahr)
- Längere Abwesenheiten (wegen Erfüllung militärischer Pflichten)
- Eine einzige Abwesenheit von zwölf aufeinander folgenden Monaten aus wichtigen Gründen wie Schwangerschaft und Geburt, schwere Krankheit, Beschäftigung, Berufsausbildung oder berufliche Entsendung in einen anderen Staat
Achtung
Leben Österreicherinnen/Österreicher länger als zwei Jahre in Folge außerhalb des Staates, können sie ihr Daueraufenthaltsrecht verlieren.
Für Angestellte und Selbstständige, die früher erwerbstätig waren, besteht die Möglichkeit, das Daueraufenthaltsrecht früher zu erwerben. Das ist dann der Fall, wenn sie nicht mehr erwerbstätig sind, weil sie:
- In Pension gegangen sind und in dem Staat mindestents ein Jahr lang gearbeitet und ununterbrochen drei Jahre gelebt haben
- Arbeitsunfähig sind und zwei Jahre lang ununterbrochen im Staat gelebt haben
- Aufgrund einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig sind
Bei ihrem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat genießen Österreicherinnen/Österreicher grundsätzlich die gleichen Rechte wie Staatsangehörige des jeweiligen Staates, sei es in Bezug auf arbeits-, bildungs- oder sozialrechtliche Themen.
Tipp
Die im Zuge des Austrittsabkommens zum "Brexit" zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbarte Übergangsphase ist am 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Seither gibt es wesentliche Änderungen bezüglich des Aufenthaltes. Nähere Informationen zum Thema "Brexit und seine Folgen (→ BKA)" finden sich auf den Seiten des Bundeskanzleramtes.
Weiterführende Links
Wohnsitzformalitäten (→ Your Europe)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion