Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Stromkostenbremse – Landwirtschaft/Gewerbe – Bevollmächtigung bei der Antragstellung
Voraussetzung für die Gewährung der Stromkostenbremse - Landwirtschaft/Gewerbe ist, dass die Antragstellerin/der Antragsteller am Ort des Zählpunkts hauptwohnsitzgemeldet sowie aus dem Stromliefervertrag für diesen Zählpunkt zahlungspflichtig ist (Stichtag: 1. Juni 2023) und noch kein Grundkontingent Haushalt oder Landwirtschaft/Gewerbe erhält.
Hat eine nichtanspruchsberechtigte Person (Bevollmächtigte/Bevollmächtigter) den Antrag für die eigentliche Antragstellerin/den eigentlichen Antragsteller (Vollmachtgeberin/Vollmachtgeber) gestellt, ohne dass dies aus dem Antrag ersichtlich war, besteht die Möglichkeit, diese Bevollmächtigung offenzulegen (siehe untenstehende Vorgehensweise).
Beispiel
Sie haben bei der Antragstellung Ihren Namen angegeben. Beabsichtigt war jedoch die Antragstellung für Ihre Ehefrau, die ebenfalls am Ort des Zählpunkts hauptwohnsitzgemeldet, im Gegensatz zu Ihnen jedoch Stromvertragspartnerin ist. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer Anpassung des Antrages.
Vorgehensweise
- Laden Sie das Formblatt Bevollmächtigung als Word- oder PDF-Dokument herunter:
Nachdem Sie das Formblatt elektronisch (bevorzugt) oder handschriftlich ausgefüllt haben, retournieren Sie dieses bitte unterschrieben (durch die Bevollmächtigte/den Bevollmächtigten und die Vollmachtgeberin/den Vollmachtgeber) an "stromkostenbremse@bmaw.gv.at" (Gewerbe) bzw. "stromkostenbremse@bml.gv.at" (Land- und Forstwirtschaft).
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft