Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anfragen für Trauungstermine richten Sie gerne per Mail an standesamt@sonntagberg.gv.at oder telefonisch unter 07448 2290 15.
Symabolfotos vom Trauungssaal sowie von Außentrauungen
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Aktives Wahlrecht – Europawahl 2024
Hinweis
Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.
Allgemeine Informationen
Aktiv wahlberechtigt bei der Europawahl 2024, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren
- österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger (auch Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher) und
- andere EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich
die
- spätestens am 9. Juni 2024 (Wahltag) 16 Jahre alt waren,
- in Österreich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren bzw. ihr aktives Wahlrecht in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung verloren hatten und
- am 26. März 2024 (Stichtag) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen waren.
Erfassung der Wahlberechtigten
Hinweis
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, aber ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, konnten bei der Europawahl am 9. Juni 2024 die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen. Dafür musste ein Antrag auf Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz bei der Hauptwohnsitzgemeinde in Österreich gestellt werden. Das war bis zum Stichtag der Europawahl, dem 26. März 2024, möglich. Informationen zu den → Eintragungsfristen für die Europawahl finden sich auch auf der Website des Bundesministeriums für Inneres (BMI).
Die Wahlberechtigten sind in Österreich in der für sie zuständigen Gemeinde in fortlaufend geführten Wählerevidenzen erfasst. Anlässlich jeder Europawahl wird auf Basis der Europa-Wählerevidenz das aktuelle Europa-Wählerverzeichnis erstellt.
- Österreicherinnen/Österreichern mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und müssen keinen Antrag stellen.
- andere EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich müssen bei ihrer Wohnsitzgemeinde einmalig beantragen, in die Europa-Wählerevidenz aufgenommen zu werden. Sobald sie eingetragen sind, bleiben sie es, solange sie in Österreich einen Hauptwohnsitz haben.
- Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher (ohne Hauptwohnsitz in Österreich) müssen bei der zuständigen österreichischen Gemeinde beantragen, in die Europa-Wählerevidenz eingetragen zu werden. Die Eintragung gilt für zehn Jahre (gerechnet vom Tag der Eintragung oder Wiedereintragung).
Wenn ein Antrag notwendig war, musste er von Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern spätestens bis zum 25. April 2024 gestellt werden. An diesem Tag endete der Einsichtszeitraum für die Auflegung der Wählerverzeichnisse.
Weiterführende Links
- Europawahl 2024 (→ BMI)
- Eintragung von (nicht-österreichischen) EU-Bürgerinnen/-Bürgern mit Hauptwohnsitz in Österreich in die Europa-Wählerevidenz (→ BMI)
- Europawahl 2024 (→ Europäisches Parlament)
Rechtsgrundlagen
- Europawahlordnung (EuWO)
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Inneres