Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen als Voraussetzung für die Weitergewährung von Kinderbetreuungsgeld

Die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) ist an die korrekte Durchführung und den Nachweis der ersten zehn Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen (fünf der Mutter während der Schwangerschaft und fünf des Kindes nach der Geburt) bei der Krankenkasse gekoppelt.

Die Ärztin/der Arzt trägt jede Untersuchung in den Eltern-Kind-Pass ein.

Bei der Antragstellung müssen die fünf Schwangerschaftsuntersuchungen und die erste Untersuchung des Kindes (in Kopie) nachgewiesen werden. Die restlichen Untersuchungen müssen bis zum 15. Lebensmonat des Kindes (ebenfalls in Kopie) nachgewiesen werden. 

Wird nur eine Untersuchung nicht rechtzeitig nachgewiesen, so werden vom Kinderbetreuungsgeld grundsätzlich 1.300 Euro abgezogen! Wenn beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld beziehen, erfolgt der Abzug von 1.300 Euro bei jedem der Elternteile

Bei Mehrlingsgeburten müssen die Untersuchungen für jedes Kind extra nachgewiesen werden. 

Als Nachweis für die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen dienen die drei Formblätter aus dem Eltern-Kind-Pass. Auf den Formblättern müssen alle Untersuchungen durch Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes bestätigt sein (auch die interne Untersuchung ist durchzuführen und durch Ärztin/Arzt zu bestätigen).

Tipp

Fertigen Sie eine Kopie der Nach­weisblätter an, aber belassen Sie die Originalblätter im Eltern-Kind-Pass. Die Krankenkasse behält sich vor, die Originale zu einem späteren Zeitpunkt abzuverlangen.

Untersuchungen im Ausland können anerkannt werden, wenn sie nach Art, Anzahl und Zeitpunkt exakt gleich sind wie die österreichischen Untersuchungen. Geeignete ärztliche Bestätigungen, die das nachweisen, müssen vorgelegt werden. 

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt