Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Bauverfahren – Baubewilligung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Im Bauverfahren werden u.a. grundsätzlich folgende Arten von Bauvorhaben unterschieden:
- Geringfügige bzw. anzeige- und bewilligungsfreie Bauvorhaben
Je nach Bundesland können das sein: Maßnahmen zur Instandhaltung, Verbesserung und Sanierung wie beispielsweise Fassadenrenovierung, Geräteschuppen, Tausch von Türen und Fenstern, Kompostieranlagen etc. - Anzeigepflichtige Bauvorhaben
Je nach Bundesland können das sein: Änderung in der Raumeinteilung und Raumwidmung, Badeinbau, Loggienverglasung, Errichtung oder Änderung eines kleinen Gebäudes, etwa eines Gartenhauses, einer Garage, einer Umzäunung, eines Wintergartens, einer Terrasse etc. - Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
Errichtung eines neuen Gebäudes (z.B. Wohnhäuser, Bürohäuser, Industriebetriebe, Einfamilienhäuser), aber auch Zubauten und größere Umbauten an solchen Baulichkeiten
Voraussetzungen
Je nach Bauvorhaben werden die Nachbarinnen/Nachbarn von Ihrem Bauvorhaben verständigt. Möglicherweise kann es auch zu einer Bauverhandlung (nicht in allen Bundesländern) kommen. Bei der Bauverhandlung wird allen involvierten Personen und Behörden Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und Interessen gegeben.
Liegen schließlich alle Voraussetzungen vor, wird Ihnen die Baubewilligung schriftlich erteilt bzw. entsteht eine solche durch Ablauf von Fristen.
Fristen
Die Baubewilligung erlischt nach Ablauf einer festgesetzten Frist, wenn Sie nicht mit Ihrem Bauvorhaben beginnen oder das Haus fertigstellen. Weiters muss das Gebäude binnen einer bestimmten Frist fertiggestellt werden. Je nach Bundesland können über Antrag die Fristen verlängert werden.
In manchen Bundesländern ist eine Baubeginnsanzeige notwendig – am Ende des Bauvorhabens ist eine Benützungsbewilligung oder Fertigstellungsanzeige erforderlich.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde bzw. der Magistrat
- In Wien:
- MA 64 (→ Stadt Wien) (für die Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen)
- MA 37 (→ Stadt Wien) – Baupolizei
Die Behörde überprüft die Vollständigkeit des Ansuchens und ob zwingende Vorschriften dem Bauvorhaben entgegenstehen.
Verfahrensablauf
Da der Verfahrensablauf von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist, ist es empfehlenswert, sich direkt an die zuständigen Ansprechpersonen in Ihrer Gemeinde zu wenden. In vielen Gemeinden gibt es eine eigene Auskunftsstelle für alle Fragen, die sich auf das Thema "Bauen" beziehen oder es werden Bausprechtage abgehalten. Zusätzlich werden auch Merkblätter und Broschüren angeboten.
Im Regelfall müssen Sie bei der zuständigen Behörde ein schriftliches Bauansuchen stellen bzw. eine Bauanzeige machen, um eine Bewilligung für die Durchführung Ihres Bauvorhabens zu erlangen.
Erforderliche Unterlagen
- Baupläne
- Schriftliche Baubeschreibungen
- Nachweise des Grundeigentums
- Statische Berechnungen
- Energieausweis etc.
Zusätzliche Informationen
Auf Baustellen ist auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu achten. Dies soll durch die Koordinierung bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten gewährleistet werden. Bauherrinnen/Bauherren können ihre rechtlichen Verpflichtungen nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) auf Projektleiterinnen/Projektleiter übertragen.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Da das Bauwesen der Landesgesetzgebung unterliegt, gibt es in Österreich nicht eine, sondern neun unterschiedliche Bauordnungen. Eine Auflistung der wichtigsten Baugesetze in ihrer aktuellen Fassung, geordnet nach Bundesländern, findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)
Zum Formular
- Bauanzeige
- Baubeginn - Meldung
- Baubewilligung
- Baubewilligung - Vereinfachtes Verfahren
- Baubewilligungsfreie Vorhaben
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion