Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Leben in der Stadt Neulengbach
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Stadt
- Statistische Daten der Stadt
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 22 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren, Mischmaschinen, Kompressoren, Kreissägen, Motorsägen und andere störende lärmerregende Maschinen und Geräte, sowie das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren im Zuge von Reparaturen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 22 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Auch wenn kein Gehsteig oder Gehweg vorhanden ist, müssen Anrainer den Straßenrand einen Meter breit säubern und gegebenenfalls streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:
- An öffentlichen Orten im Ortsbereich
- In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.
Hinweis
Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ist von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich anzuzeigen.
Hundekot
Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Stadt
Wertstoffzentrum (WSZ) Große Tulln
Seefeldstraße 4
3040 Neulengbach
Öffnungszeiten:
- Montag bis Samstag (ausgenommen Sonn- und Feiertage) mit freigeschalteter App oder Karte
- 7 bis 19 Uhr
- Übernahmezeiten (mit Personal):
- Dienstag (werktags)
- 7 bis 13 Uhr
- Donnerstag (werktags)
- 13 bis 19 Uhr
- Dienstag (werktags)
Abfallarten: Grünschnitt, Strauchschnitt, Karton (jedoch kein Papier), Altholz, Sperrmüll (max. 2m³ pro Anlieferung, max. 12 mal pro Jahr), Altmetalle (inkl. Elektrogroßgeräte), Gerätebatterien, Fahrzeugbatterien, NÖLI Gastro (Altspeiseöle und -fette) leere NÖLI Behälter stehen im ASZ zur Verfügung, NÖLI Haushalt (Altspeiseöle und -fette) - WÖLI Behälter bitte in NÖLI Behälter umleeren oder in Wien abgeben, leere NÖLI Behälter stehen im ASZ zur Verfügung, Buntglas und Weißglas (nur Flaschenglas, keine Fensterscheiben und/oder Windschutzscheiben), Dosen, Gasentladungslampen, Leuchtstofflampen, Alttoner, Kühlgeräte, Bildschirm - TV-Geräte
Die Entnahme von Abfällen ist verboten und wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Am Areal erfolgt eine Videoüberwachung!! Das WSZ Große Tulln darf nur von Einwohner:innen und Liegenschaftseigentümer:innen aus dem Verbandsgebiet des GVU St. Pölten benützt werden.
Zutritt mittels SKARABÄUS Karte oder App
Der Zutritt in das WSZ Große Tulln ist mit einer Karte, diese ist im Bürgerservice der Stadtgemeinde Neulengbach zu beantragen oder mit der „Skarabäus“- App des GVU St. Pölten möglich.
Die App öffnet den Schranken für das WSZ bequem vom Auto aus, und es gibt auch ein integriertes Trenn-ABC. Falls Sie vor Ort Probleme mit der Entsorgung haben, können Sie direkt das Trenn-ABC aufrufen und nachsehen.
Liegenschaftseigentümer
Wenn Sie Eigentümer einer Liegenschaft sind, können Sie sich die kostenlose Skarabäus App herunterladen. Registrieren können Sie sich in der App mit Ihrer Kundennummer, die Sie auf der Müllabrechnung finden. Nach der App-Anmeldung erhalten Sie umgehend Zutritt zum WSZ. Sie können sich unter www.skarabaeus-gvustp.at, im Menüpunkt Zutrittskontrolle „Registrierung“, eine Zutrittskarte bestellen. Pro Haushalt sind maximal zwei Registrierungen möglich.
Mieter
Für Mieter, Bewohner von Mehrparteienhäusern und Personen, die keinen Internet-Zugang haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bürgerservice der Stadtgemeinde Neulengbach zur Seite. Sie helfen Ihnen beim Antrag für Ihre Zugangsdaten in der App bzw. bei der Zutrittskarte.
Kontaktdaten der Stadt
Stadtgemeinde Neulengbach
Kirchenplatz 2
3040 Neulengbach
Telefon: 02772/52105
Fax: 02772/52105-55
E-Mail: buergerservice@neulengbach.gv.at
Amtszeiten:
- Montag, Mittwoch und Donnerstag
- 8 bis 15:30 Uhr
- Dienstag
- 8 bis 18:30 Uhr
- Freitag
- 8 bis 12 Uhr
Parteienverkehr:
- Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Dienstag
- 16 bis 18:30 Uhr
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion