Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Rechtsauskünfte

Für Auskünfte in rechtlichen Angelegenheiten und individuelle Beratung stehen Ihnen folgende Einrichtungen kostenlos zur Verfügung:

Amtstage

Bei den Bezirksgerichten und bei den Landesgerichten in Arbeits- und Sozialrechtssachen bzw. beim Arbeits- und Sozialgericht Wien finden an bestimmten Tagen und zu vorgegebenen Zeiten (grundsätzlich an Dienstagen) die sogenannten Amtstage statt.

Bei den Amtstagen werden nur Rechtsauskünfte erteilt, die im Zusammenhang mit einem bereits laufenden Gerichtsverfahren stehen oder wenn jemand konkret erwägt, gerichtliche Schritte zu ergreifen. Personen, die nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten sind, können u.a. mündliche Klagen, Anträge und Erklärungen zu Protokoll geben. 

Achtung

Allgemeine Rechtsauskünfte, die mit einem Gerichtsverfahren in keinem Zusammenhang stehen, werden bei den Amtstagen nicht erteilt.

Welches Bezirksgericht für Ihren Wohnsitz zuständig ist, erfahren Sie im Behördenwegweiser oder in der Gerichtsdatenbank des Bundesministeriums für Justiz. Die jeweils festgelegten Amtstage Ihres Bezirksgerichtes erfahren Sie in der Gerichtsdatenbank oder telefonisch beim jeweiligen Bezirksgericht.

Weitere Informationen zum "Amtstag" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Justiz-Servicecenter

An mehreren Gerichtsstandorten, wie z.B. an den Landesgerichten Wien, Graz, Linz und Innsbruck, sind Justiz-Servicecenter eingerichtet. Diese Servicecenter bieten Hilfe bei der Orientierung im Justizbereich an. Zusätzlich können folgende Leistungen sofort und ohne Umwege erledigt werden:

  • Einfache Anträge können zu Protokoll gebracht werden.
  • Grundbuchs- und Firmenbuchauszüge können gegen Gebühr erstellt werden.
  • Aus den Geschäftsregistern können Auskünfte zum jeweiligen Verfahrensstand und –ablauf erteilt werden.
  • Beglaubigungen von Unterschriften, Abschriften und Über-/Zwischenbeglaubigungen können durchgeführt werden.
  • Formulare und Hilfestellungen werden angeboten.
  • Die Gebühren für Beglaubigungen, Auszüge etc. können bei der Zahlstelle entrichtet werden.

Informationen darüber, an welchen Standorten bislang Servicestellen geschaffen wurden, finden sich auf den Seiten der Justiz (→ BMJ).

Justiz-Ombudsstellen

Die Justiz-Ombudsstellen sind primär

  • für Anfragen im Zusammenhang mit einem bevorstehenden, anhängigen oder abgeschlossenen Verfahren sowie
  • zur Klärung von Missverständnissen und
  • für die Erklärung grundsätzlicher Angelegenheiten wie gerichtlicher Abläufe und Entscheidungen 

zuständig. Dabei agieren die Justiz-Ombudsstellen zwar unabhängig, haben aber gerade keine Weisungsbefugnisse.

Justiz-Ombudsstellen greifen nicht in laufende Verfahren ein und stellen auch keine Rechtsmittelinstanz dar.

Die Justiz-Ombudsstellen sind bei den Oberlandesgerichten angesiedelt und setzen sich aus erfahrenen Richterinnen/Richtern zusammen. Sie sind telefonisch Montag bis Freitag (Feiertage ausgenommen) von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr über eine kostenlose Servicenummer erreichbar. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich an Sprechtagen persönlich zu informieren. Die Justiz-Ombudsstellen nehmen Anregungen auch per E-Mail und Fax entgegen.

Hinweis

Seit dem Jahr 2010 sind die Justiz-Ombudsstellen auch Anlaufstelle für Missbrauchsopfer.

Die Adressen, E-Mail-Adressen und Servicenummern (→ BMJ) der jeweiligen Justiz-Ombudsstellen sowie weitere Informationen finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz (→ BMJ).

Rechtsanwaltskammern

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (→ ÖRAK) setzt sich aus den neun Rechtsanwaltskammern Österreichs zusammen. Diese sind die Berufsvertretung aller österreichischen Rechtsanwältinnen/aller österreichischen Rechtsanwälte.

Die Rechtsanwaltskammern Österreichs organisieren in jedem Bundesland eine sogenannte "Erste Anwaltliche Auskunft (→ ÖRAK)". In einem ersten, kostenlosen Orientierungsgespräch mit einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt erhalten Sie Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall. Weitere Informationen und Ansprechpartner (→ ÖRAK) finden Sie auf den Seiten der Rechtsanwaltskammern Österreichs.

Notariatskammer

Die Österreichische Notariatskammer (→ ÖNK) ist die Standesvertretung der Notarinnen/der Notare sowie der Notariatskandidatinnen/der Notariatskandidaten.

Die Notariatskammer bietet auf ihren Internetseiten umfassende rechtliche Informationen und Tipps (→ ÖNK) an.

In jeder Notariatskanzlei erhalten Sie eine umfassende Rechtsberatung zu den einschlägigen Aufgabenbereichen der Notarinnen/der Notare, wobei die erste Auskunft kostenlos ist.

Rechtsanwaltlicher Bereitschaftsdienst

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (→ ÖRAK) hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz (→ BMJ) einen rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst (→ ÖRAK) (Verteidigernotruf) für festgenommene Beschuldigte eingerichtet. Die Hotline unter der Nummer 0800 376 386 ist täglich rund um die Uhr erreichbar.

Durch diesen Bereitschaftsdienst ist sichergestellt, dass Beschuldigte im Falle einer Verhaftung zu jeder Zeit unverzüglich eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt erreichen können.

Der erste Anruf inklusive einer telefonischen Beratung ist kostenfrei. Für darüber hinausgehende Leistungen (z.B. ein persönliches Beratungsgespräch oder anwaltlicher Beistand bei einer Vernehmung) wird ein Stundensatz von 120 Euro (zuzüglich USt) verrechnet.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (→ ÖRAK) bzw. im Informationsblatt "Rechtsanwaltlicher Bereitschaftsdienst - Verteidigernotruf“.

Rechtsauskünfte für Opfer von Straftaten

Unter dem innerhalb Österreichs kostenlosen "Notruf für Opfer" des Bundesministeriums für Justiz erhalten alle Betroffenen von Straftaten umfassende Unterstützung und professionelle Beratung durch Juristinnen/Juristen, Psychologinnen/Psychologen und professionell ausgebildete Helferinnen/Helfer.

Der Opfernotruf ist werktags von 8.00 bis 20.00 Uhr unter der Nummer 0800 112 112 erreichbar.

Weitere Informationen zum → Opfernotruf finden sich auf den Seiten des → Weißen Rings.

Wohin sich Opfer von Gewalt oder Verbrechen wenden können, erfahren Sie auch im Thema "Unterstützungen für Verbrechensopfer".

Weitere Rechtsauskünfte

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Einrichtungen, die in ihrem jeweiligen Aufgabengebiet unentgeltlich Auskünfte erteilen und beraten (z.B. Kammern für Arbeiter und Angestellte, Wirtschaftskammern, Jugendämter, Mietervereinigungen, Schuldnerberatungsstellen). Nähere Informationen und Links betreffend Rechtsauskünfte (→ BMJ) bietet das Bundesministerium für Justiz.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz