Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Ausstellung einer Überführungsbewilligung/eines Leichenpasses
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Bei der Überführung von Leichen (innerhalb des Bundeslandes, in ein anderes Bundesland oder ins Ausland) sollten Sie die zuständige Behörde kontaktieren, um genauere Informationen zu erhalten.
Leichen dürfen nur von befugten Bestattungsunternehmen überführt werden.
Für die Überführung ins Ausland muss ein mehrsprachiger Leichenpass ausgestellt werden. Welche Dokumente gegebenenfalls darüber hinaus für die Überführung ins Ausland erforderlich sind, hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes ab.
Voraussetzungen
- Die Totenbeschau ist bereits erfolgt.
- Der Todesfall muss bereits durch das Standesamt beurkundet sein (Anzeige des Todesfalls).
- Eine Freigabe zur Bestattung liegt vor ("Todesbescheinigung").
Zuständige Stelle
Bei einer Überführung innerhalb des Bundeslandes:
- Das Gemeindeamt
- In Statutarstädten: der Magistrat
Bei einer Überführung von einem Bundesland in ein anderes Bundesland:
- Die Bezirksverwaltungsbehörde des Sterbeortes:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
Bei einer Überführung ins Ausland:
- Die Bezirksverwaltungsbehörde bzw. der Bürgermeister des Sterbeortes:
- In Niederösterreich: der Bürgermeister
- In allen anderen Bundesländern: die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
Verfahrensablauf
Sie müssen – je nach Bundesland – entweder einen Antrag auf Bewilligung der Überführung stellen oder die Überführung bei der zuständigen Behörde anzeigen. Im Fall einer Überführung ins Ausland müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses bei der zuständigen Behörde stellen.
Sie können den Bewilligungsantrag und die Anzeige persönlich tätigen oder das Bestattungsunternehmen damit beauftragen.
Erforderliche Unterlagen
Leichenbegleitschein (wird bei der Totenbeschau ausgestellt)
Kosten
Die Kosten können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde bzw. dem Bestattungsunternehmen.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion