Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Aufnahme eines Pflegekindes
Aktuelle Informationen zur Krisenpflege bzw. Langzeitpflege, finanzielle Unterstützung für Pflegeeltern, Voraussetzung für die Pflegebewilligung
- Allgemeine Informationen
- Finanzielle Unterstützung
- Voraussetzungen
- Zuständige Stelle
- Weiterführende Links
- Rechtsgrundlagen
Allgemeine Informationen
Neben der Adoption gibt es auch die Möglichkeit, ein Kind für bestimmte oder unbestimmte Zeit in Pflege zu nehmen. Meist handelt es sich dabei um Kinder aus schwierigen sozialen Verhältnissen, die nicht in ihrer eigenen Familie betreut werden können. Es wird unterschieden zwischen Krisenpflege für einen kurzen Zeitraum (z.B. bei familiären Problemen oder sozialen Notfällen) und Langzeitpflege, bei der ein Kind für einen längeren Zeitraum (in manchen Fällen bis zur Volljährigkeit) in Pflege genommen wird.
Im Unterschied zur Adoption behalten die leiblichen Eltern ihre Rechte weitgehend und treten nur die Pflege und Erziehung des Kindes an das Jugendamt ab, das dann die Pflegeeltern damit beauftragt. Die Pflegeeltern haben im Pflegschaftsverfahren das Recht, Anträge zu stellen und müssen bei wichtigen Angelegenheiten, die das Pflegekind betreffen (bei Vereinbarungen zu Besuchskontakten, bei Anträgen der leiblichen Eltern auf Rückgabe des Kindes etc.) angehört werden.
Achtung
Ziel der Fremdunterbringung ist letztlich die Rückführung des Kindes in seine Herkunftsfamilie, sobald sich dort die Erziehungssituation verbessert. Als Pflegemutter/Pflegevater sollten Sie deshalb darauf vorbereitet sein, sich von dem Kind auch wieder trennen zu müssen.
Wenn es im Interesse des Kindes liegt, ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist oder eine Rückführung in die Herkunftsfamilie nicht mehr möglich ist, können Pflegeeltern auch das volle Sorgerecht beantragen bzw. eine Adoption anstreben.
Tipp
Wenn Sie bereits Pflegeeltern sind oder es werden wollen, können Sie sich für Erfahrungsaustausch, Hilfestellung etc. auch an Pflegeelternrunden, die z.B. von Eltern-Kind-Zentren oder Gemeinden in ganz Österreich angeboten werden, wenden.
Finanzielle Unterstützung
Bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen haben Pflegeeltern Anspruch auf:
- Familienbeihilfe
- Kinderbetreuungsgeld
- Pflegefreistellung
- Pflege(eltern)geld zur Abdeckung der Unterhaltsleistungen
Das Pflege(eltern)geld ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kinder- und Jugendhilfe (früher: Jugendwohlfahrtsträger). Pflegekinder können bei einem Pflegeelternteil in der Krankenversicherung mitversichert werden.
Voraussetzungen
Wer ein Pflegekind unter 14 Jahren aufnehmen will, braucht dazu eine Pflegebewilligung von der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe (früher: Jugendwohlfahrtsträger). Wie bei der Adoption werden Bewerberinnen/Bewerber auf ihre Eignung hin überprüft (Erziehungsfähigkeit, Belastbarkeit, Gesundheitszustand, Wohn- und Einkommensverhältnisse etc.). Die Pflegebewilligung wird immer nur für ein bestimmtes Kind erteilt.
Ein offizielles Mindestalter ist für Pflegeeltern nicht vorgeschrieben, allerdings werden eine gewisse Lebenserfahrung und Erfahrung im Umgang mit Kindern vorausgesetzt. Der Altersunterschied zwischen Pflegekind und Pflegeeltern sollte im Idealfall 40 Jahre nicht übersteigen.
Auch allein stehende Personen können bei sonstiger Eignung Pflegekinder bei sich aufnehmen.
In einigen Bundesländern gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich als Pflegemutter oder Pflegevater anstellen zu lassen. Damit verbunden sind Fortbildung, Beratung, soziale Absicherung (Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) sowie ein Gehalt knapp über der Geringfügigkeitsgrenze.
Tipp
Vorbereitungskurse für Pflegeeltern werden z.B. in Wien vom Referat für Adoptiv- und Pflegeeltern angeboten.
Zuständige Stelle
Die Kinder- und Jugendhilfe (früher: Jugendwohlfahrtsträger)
- bei der jeweiligen oder Bezirkshauptmannschaft
- beim Magistrat
- in Wien: die MA 11 (→ Stadt Wien) − Amt für Jugend und Familie
Weiterführende Links
- Informationen zu Pflegeeltern (→ Land Burgenland)
- Informationen zu Pflegeeltern und Pflegekinder (→ Land Kärnten)
- Informationen zum Pflegestellenwesen (→ Land Niederösterreich)
- Pflegeeltern-Broschüre (→ Land Oberösterreich)
- Pflegeeltern-Broschüre (→ Land Salzburg)
- Informationen zur Adoption und Pflege (→ Land Steiermark)
- Pflegeelternbroschüre (→ Land Tirol)
- Informationen zu Pflegekind und Pflegeeltern (→ Land Vorarlberg)
- Referat für Adoptiv- und Pflegeeltern (→ Stadt Wien)
Rechtsgrundlagen
Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion