Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Bundesrat
- Allgemeines zum Bundesrat
- Organe des Bundesrates
- Aufgaben des Bundesrates
- Weiterführende Links
- Rechtsgrundlagen
Allgemeines zum Bundesrat
Der Bundesrat bildet zusammen mit dem Nationalrat das österreichische Parlament (sogenanntes "Zweikammersystem"). Dieses beschließt die österreichischen Bundesgesetze.
Der Bundesrat wird von seiner Präsidentin/seinem Präsident regelmäßig am Sitz des Nationalrates, d.h. in Wien, einberufen. Der Tätigkeitszeitraum des Bundesrates ist – im Gegensatz zum Nationalrat – unbegrenzt. Die Mitglieder des Bundesrates werden durch die Landtage entsendet und zwar für die Dauer der jeweiligen Gesetzgebungsperiode des Landtages.
Organe des Bundesrates
Der Bundesrat vertritt die Interessen der Bundesländer, d.h. im Bundesrat sind die Bundesländer durch ihre Vertreterinnen/Vertreter anteilsmäßig nach der Bürgerzahl vertreten. Das Bundesland mit der größten Bürgerzahl entsendet zwölf Mitglieder (NÖ), jedes andere Bundesland entsendet so viele Mitglieder, als es dem Verhältnis seiner Bürgerzahl zur Bürgerzahl des größten Bundeslandes entspricht. Pro Bundesland müssen jedoch mindestens drei Mitglieder entsendet werden.
Der Bundesrat besteht aus
- einer Präsidentin/einem Präsidenten und zwei Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten und
- mindestens zwei Schriftführerinnen/Schriftführer und mindestens zwei Ordnerinnen/Ordner und
- einer Präsidialkonferenz und
- Fraktionen und
- Ausschüssen.
Jedes halbe Jahr wechselt der Vorsitz des Bundesrates zum nächsten Bundesland. Die Reihenfolge ist alphabetisch. Das den Vorsitz innehabende Bundesland stellt die Präsidentin/den Präsidenten des Bundesrates.
Bundesräte, die auf Grund von Vorschlägen derselben Partei durch die Landtage gewählt werden, haben das Recht, sich zu Fraktionen zusammenzuschließen. Eine Fraktion muss aus mindestens fünf Mitgliedern bestehen.
Die Präsidentin/der Präsident, die Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten und die Vorsitzenden der Fraktionen bilden die Präsidialkonferenz. Zur Vorberatung von Verhandlungsgegenständen werden Ausschüsse eingesetzt.
Aufgaben des Bundesrates
Der Bundesrat ist neben dem Nationalrat die zweite Kammer der Bundesgesetzgebung. Der Bundesrat hat ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates, kann diese jedoch in der Regel nicht verhindern, sondern nur aufschieben. Nur in wenigen Fällen hat er ein absolutes Vetorecht (z.B. bei Verfassungsgesetzen, -bestimmungen, durch die die Kompetenzen der Länder eingeschränkt werden).
Hinweis
Nähere Informationen zu "Der Weg der Bundesgesetzgebung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Der Bundesrat kann auch Gesetzesinitiativen einbringen. Ein Drittel der Mitglieder des Bundesrates oder der Bundesrat mit Mehrheitsbeschluss können Gesetzesanträge an den Nationalrat stellen, die in der Folge den gesamten Prozess der Bundesgesetzgebung durchlaufen. Ein Drittel der Mitglieder des Bundesrates kann Bundesgesetze vor dem Verfassungsgerichtshof anfechten und er hat das Recht, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion