Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anfragen für Trauungstermine richten Sie gerne per Mail an standesamt@sonntagberg.gv.at oder telefonisch unter 07448 2290 15.
Symabolfotos vom Trauungssaal sowie von Außentrauungen
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Todeserklärung
Allgemeine Informationen
Vermisste Personen gelten grundsätzlich so lange als lebend, als ihr Tod nicht im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) eingetragen bzw. die gerichtliche Beweisführung des Todes oder die Todeserklärung erwirkt wurde.
Eine Eintragung des Todes im Zentralen Personenstandsregister bzw. die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist nur möglich, wenn der Tod durch Auffinden und Identifikation des Leichnams (Anzeige des Todes) oder durch gerichtliche Beweisführung des Todes bzw. Todeserklärung festgestellt wurde.
Zuständige Stelle
Das Bezirksgericht (→ BMJ), in dessen Sprengel die vermisste Person ihren letzten Wohnort hatte.
Verfahrensablauf
Konnte der Leichnam der vermissten Person nicht aufgefunden werden, sind jedoch die näheren Umstände des Todes bekannt, kann vor Gericht eine "Beweisführung des Todes" durchgeführt werden. Wenn der Tod etwa durch Zeugenaussagen bewiesen werden kann (z.B. wenn eine Person vor Zeuginnen/Zeugen ertrinkt, aber der Leichnam nicht gefunden wird), bestimmt das Gericht den Todestag. Antragsberechtigt für eine Todeserklärung sind alle Personen, die ein rechtliches Interesse daran haben (z.B. Ehegatten, Kinder der Vermissten/des Vermissten).
Ist der Tod einer Person nicht mit Sicherheit beweisbar, hat sich diese jedoch zum Zeitpunkt ihres Verschwindens nachweislich in Lebensgefahr befunden (z.B. wenn diejenige/derjenige sich in einem Katastrophengebiet aufgehalten hat), kann eine Todeserklärung nach einem Jahr Abwesenheit ohne Nachricht beantragt werden. Wenn jemand nach einem Flugzeugabsturz verschollen ist, kann kann die vermisste Person bereits nach drei Monaten für tot erklärt werden, im Falle eines Schiffsuntergangs nach sechs Monaten.
Als Todeszeitpunkt wird bei einer Todeserklärung üblicherweise der wahrscheinlichste Zeitpunkt des Ablebens bestimmt, meist also der Tag, an dem die Lebensgefahr begonnen hat.
Hat sich eine vermisste Person zum Zeitpunkt des Verschwindens nachweislich nicht in unmittelbarer Lebensgefahr befunden (z.B. in einem Katastrophengebiet), kann sie erst nach mehr als zehnjähriger nachrichtenloser Abwesenheit und nicht vor Erreichung des 25. Lebensjahres für tot erklärt werden.