Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Allgemeines – Begriffserklärung

Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

Achtung

Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

Tipp

Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Suchtmittelgesetz (SMG)

Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz