Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Ablauf eines Volksbegehrens – Übersicht

Diese Tabelle beschreibt die einzelnen Stadien eines Volksbegehrens.
Stadium Kurzbeschreibung
Anmeldung und Registrierung
  • Anmeldung des Volksbegehrens (VB) beim Bundesminister für Inneres (BMI)
  • Gesetzlich vorgegebenes Formular für Anmeldung
  • Entscheidung durch BMI binnen zwei Wochen
  • Anmeldung wird zugelassen ⇒
    • Registrierung des VB im Zentralen Wählerregister
    • Sammlung von Unterstützungserklärungen ab erfolgter Registrierung möglich
  Ausführliche Informationen zur Anmeldung (Registrierung) eines Volksbegehrens
Sammlung von Unterstützungserklärungen
("Einleitungsverfahren")
 
  • Mindestens 8.969 Unterstützungserklärungen (UE) für Einleitungsantrag erforderlich
  • Persönliche Unterschrift vor beliebiger Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at (ID Austria oder EU Login erforderlich)
  • Anrechnung der UE bei den Unterschriften (siehe unten)
  • 8.969 oder mehr UE werden erreicht ⇒
    • Initiatorinnen/Initiatoren des VB können Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens stellen
  Ausführliche Informationen zur Unterstützung von Volksbegehren
Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens
  • Antrag durch Initiatorinnen/Initiatoren des VB
  • Gesetzlich vorgegebenes Formular für Antrag
  • Entscheidung des BMI über Antrag binnen drei Wochen
  • Antrag wird stattgegeben ⇒
    • Festsetzung des Zeitraums zur Unterzeichnung des VB durch BMI
  Ausführliche Informationen zum Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens
Sammlung von Unterschriften
("Eintragungsverfahren")
  • Eintragungszeitraum: acht Tage
  • Persönliche Unterschrift vor beliebiger Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at (ID Austria oder EU Login erforderlich) 
  • 100.000 oder mehr Unterschriften (inklusive allfälliger Unterstützungserklärungen) werden erreicht ⇒
    • VB muss im Nationalrat behandelt werden – Bundeswahlbehörde leitet VB an Nationalrat weiter
  Ausführliche Informationen zur Unterzeichnung von Volksbegehren
Parlamentarisches Verfahren
  • VB rechtlich nicht bindend, d.h. die Abgeordneten beraten im Einzelfall darüber, ob ein VB umgesetzt werden soll
  • Vorberatungen im Ausschuss: Beginn spätestens ein Monat nach Zuweisung
  • Beratung des VB im Plenum
  Ausführliche Informationen zum Parlamentarischen Verfahren
Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres