Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anfragen für Trauungstermine richten Sie gerne per Mail an standesamt@sonntagberg.gv.at oder telefonisch unter 07448 2290 15.
Symabolfotos vom Trauungssaal sowie von Außentrauungen
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Kinderbetreuungsbeihilfe
Allgemeine Informationen
Wenn Eltern vor der Herausforderung stehen, die Kosten für eine geeignete Kinderbetreuung nur schwer tragen zu können, kann unter bestimmten Voraussetzungen durch das Arbeitsmarktservice eine Kinderbetreuungsbeihilfe als Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten gewährt werden.
Die Beihilfe richtet sich an arbeitsuchende oder arbeitslose Frauen und Männer, unselbständig Erwerbstätige sowie an Personen, die an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder am Unternehmensgründungsprogramm (UGP) teilnehmen.
Eine Förderung kommt in Betracht, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:
- wenn Sie eine neue Arbeitsstelle gefunden haben.
- wenn sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse trotz bestehender Erwerbstätigkeit wesentlich verschlechtert haben.
- wenn sich Ihre Arbeitszeit maßgeblich geändert hat und Ihre Kinder daher eine neue Betreuungseinrichtung oder eine andere Betreuungsform benötigen.
- wenn sich die bisherige Betreuungssituation nicht mehr aufrechterhalten lässt.
Geförderte Kinderbetreuung
Gefördert werden Betreuungskosten in Kinderkrippen, Kindergärten, Horten, bei Tagesmüttern oder Tagesvätern sowie in vergleichbaren bewilligten Einrichtungen. Anerkannt werden ausschließlich die Betreuungskosten.
Voraussetzungen
Das Kind muss im gemeinsamen Haushalt leben und jünger als 15 Jahre sein, bei nachgewiesener Behinderung jünger als 18 Jahre.
Das monatliche Bruttoeinkommen der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers darf 2.700 Euro nicht übersteigen.
Zuständige Stelle
Verfahrensablauf
Die Beihilfe ist an ein Beratungsgespräch beim zuständigen AMS gebunden und muss vor Beginn der Beschäftigung oder der AMS-Maßnahme sowie vor Start der Kinderbetreuung beantragt werden.
Die Förderung beträgt bis zu 300 Euro pro Monat und wird jeweils für 26 Wochen gewährt. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich, maximal bis zu 156 Wochen pro Kind.
Zusätzliche Informationen
Zusätzlich gibt es für Familien mit geringem Einkommen Förderungen der einzelnen Bundesländer. Informationen dazu erhalten Sie bei der jeweiligen Landesregierung.
Ausführliche Informationen zum Thema "Kinderbetreuungsgeld" (KBG) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
