Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Berufsbildende Pflichtschule (Berufsschule)

Berufsbildende Pflichtschulen (Berufsschulen) vermitteln in einem berufsbegleitenden, fachlich einschlägigen Unterricht den Lehrlingen – während ihrer Ausbildung in einem Lehrberuf – die grundlegenden theoretischen Kenntnisse. Sie fördern und ergänzen die betriebliche Ausbildung sowie die Allgemeinbildung.

Die Vielfalt der Organisationsformen geht auf die Abstimmung zwischen Wirtschaft und Schulverantwortlichen zurück und berücksichtigt den Bedarf der einzelnen Branchen bzw. Regionen. Die lernortübergreifende und partnerschaftliche Zusammenarbeit aller an der Berufsausbildung Beteiligten ist einer der wesentlichen Faktoren für den Erfolg des dualen Systems. Eine moderne Berufsausbildung erfordert eine enge Verbindung von Theorie (Berufsschulunterricht) und betrieblicher Praxis.

Derzeit wird berufsschulischer Unterricht für über 200 Lehrberufe angeboten. Vielfältig sind die Lehrberufsarten: Es gibt Einzellehrberufe, Doppellehrberufe, Schwerpunktlehrberufe, Gruppenlehrberufe sowie Modullehrberufe, die sich über alle Sparten der Wirtschaft, d.h. Gewerbe und Handwerk, Industrie, Handel, Bank und Versicherung, Transport und Verkehr, Tourismus und Freizeitwirtschaft sowie Information und Consulting erstrecken.

Für Jugendliche mit besonderen Bedarfslagen besteht sowohl die Möglichkeit einer Lehrausbildung mit einer verlängerten Lehrzeit (Verlängerung um ein, maximal um zwei Jahre) als auch einer Berufsausbildung, die Teilqualifikationen vermittelt. Mit dem Angebot der Teilqualifikation eröffnet sich die Möglichkeit einer maßgeschneiderten Ausbildung, mit der gezielt auf die individuellen Fähigkeiten, Fertigkeiten und individuellen Bedürfnisse eingegangen werden kann. Ausbildungsorte sind Ausbildungsbetriebe oder besondere selbstständige Ausbildungseinrichtungen sowie Berufsschulen (Pflicht bzw. Recht zum Besuch der Berufsschule).

Schulstufe

Ab der 10. Schulstufe (15. Lebensjahr)

Voraussetzungen

Vorliegen eines Lehr- oder Ausbildungsvertrags

Dauer

Zwischen zwei und vier Jahren (abhängig vom Lehrberuf)

Inhalte

  • Allgemeine Bildungsinhalte
  • Theoretische und fachpraktische Inhalte des jeweiligen Lehrberufs
  • "Soft skills" (soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, Selbstständigkeit etc.)

Besonderheiten

Wenn ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag eingegangen wird, muss die Berufsschule besucht werden. Rund 80 Prozent der Ausbildungszeit findet im Ausbildungsbetrieb bzw. einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung und rund 20 Prozent an der Berufsschule statt.

Schulformen

  • Ganzjährige Berufsschule
    mindestens ein voller Schultag oder zwei halbe Schultage pro Woche
  • Lehrgangsmäßige Berufsschule
    mindestens acht Wochen durchgehender Unterricht pro Jahr
  • Saisonmäßige Berufsschule
    Unterricht nur in einer bestimmten Jahreszeit

Abschluss

Wurde das Unterrichtsziel der letzten Klasse der Berufsschule erreicht, besteht die Lehrabschlussprüfung nur mehr aus dem Praxisteil. Der Lehrabschluss berechtigt zur Ausübung des erlernten Berufs.

Außerdem kann nach Beendigung der Lehrausbildung zusätzlich eine Berufsreifeprüfung abgelegt werden, um beispielsweise Zugang zu einem Universitätsstudium zu erlangen.

Mit der Vorbereitung zur Berufsreifeprüfung kann schon während der Lehrzeit begonnen werden, wobei bereits drei Teilprüfungen während der Lehrzeit abgelegt werden dürfen und die letzte Teilprüfung ab dem 19. Geburtstag. Für die Vorbereitungskurse und Prüfungen fallen für Lehrlinge keine Kosten an. Angebote dazu gibt es in allen Bundesländern.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung