Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Untergliederung der Drogen

Drogen (psychoaktive Substanzen) können nach den unterschiedlichsten Kriterien untergliedert werden:

Nach dem Gesetz

Der Umgang mit psychoaktiven Substanzen ist in allen Kulturen in irgendeiner Form (meist in Gesetzen) geregelt. Die psychoaktiven Substanzen sind meist nicht per se verboten, sondern deren Verwendung wird je nach Substanz und je nach Anlass eingeschränkt. Insoweit kann man eigentlich nicht von "legalen" und "illegalen" psychoaktiven Substanzen sprechen, da auch die umgangssprachlich als "illegal" bezeichneten Substanzen "legal" – beispielsweise in der Medizin und Forschung – verwendet werden können.

Da aber umgangssprachlich die Unterscheidung zwischen

  • "legalen" psychoaktiven Substanzen (z.B. Alkohol, Nikotin/Tabak) und
  • "illegalen" psychoaktiven Substanzen (z.B. Kokain, Haschisch)

besteht und weit verbreitet ist, wird hier im Text diesem Verständnis gefolgt. Als "illegale" psychoaktive Substanzen werden daher die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden psychoaktiven Substanzen (Suchtmittel) bezeichnet.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch im Kapitel "Allgemeines – Begriffsklärung".

Nach "weich" oder "hart"

Umgangssprachlich werden die Begriffe "weiche" und "harte" – meist im Zusammenhang mit "illegalen" – Drogen verwendet. Doch diese Untergliederung ist verwirrend, da einzelnen Drogen ein bestimmter Grad der Gefährlichkeit zugeordnet wird. Die Gefahr einer Substanz liegt aber nicht nur in der Substanz alleine, sondern hängt auch von der Konsumform ab.

  • Weiche Drogen
    machen mit geringerer Wahrscheinlichkeit körperlich (physisch) abhängig, können aber dennoch zu einer seelischen (psychischen) Abhängigkeit führen. Hierzu gehören beispielsweise Cannabis und LSD.
  • Harte Drogen
    machen psychisch, aber auch – und zum Teil sogar sehr rasch – körperlich abhängig. Hierzu zählen u.a. die "legalen" Drogen Alkohol und Nikotin und die "illegalen" Substanzen Heroin, Kokain und Crack.

Hinweis

Die psychische Abhängigkeit, die sowohl bei "weichen" als auch bei "harten" Drogen entstehen kann, ist oft sehr schwierig zu überwinden.

Nach deren Wirkung

Psychoaktive Substanzen können die unterschiedlichsten Wirkungen haben. Sie können beispielsweise beruhigend, angstlösend, Stimmung verbessernd, schlaffördernd, anregend, schmerzlindernd sein oder auch Halluzinationen erzeugend. Oft treten mehrere Wirkungen gleichzeitig auf.

Die Wirkung kann bei niedriger oder hoher Dosierung bzw. bei gelegentlichem oder regelmäßigem Konsum unterschiedlich sein. Jede Konsumentin/jeder Konsument kann auch individuell unterschiedlich auf die einzelne Substanz reagieren.

Nach verschiedenen Stoffklassen

Psychoaktive Substanzen lassen sich verschiedenen Stoffklassen zuordnen. Diese Unterscheidung beruht auf chemischen Eigenschaften. So werden beispielsweise Alkaloide von Terpenoiden unterschieden.

Nach deren Herstellung und/oder Gewinnung

  • Pflanzliche Drogen und Pilzdrogen
  • Bearbeitete (teilsynthetische) pflanzliche Drogen
  • Chemisch hergestellte (synthetische) und bearbeitete (teilsynthetische) Drogen

Rechtsgrundlagen

Suchtmittelgesetz (SMG)

Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz