Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Schengenstaaten

Der Schengen-Raum umfasst derzeit neben Österreich die folgenden EU-Staaten sowie drei weitere EWR-Staaten und die Schweiz:

  • Belgien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Polen
  • Portugal
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn

sowie – außerhalb der EU

  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Schweiz

Achtung

Das Vereinigte Königreich und Irland gehören nicht zu den Schengenstaaten.

Das Schengen-Abkommen wurde im Juni 1985 ins Leben gerufen und regelt eine gemeinsame Asyl- und Einwanderungspolitik der beigetretenen Länder. Die Kontrollen an den Grenzen der Schengen-Staaten wurden aufgehoben und es kam zu einer verstärkten Sicherung der Grenzen zu den Drittstaaten. Dieser Umstand erforderte auch eine verstärkte Zusammenarbeit von Polizei und Justiz aller Schengen-Staaten.

Zusätzlich wurde 1995 das Schengener Informationssystem (SIS) eingeführt, um die reibungslose Kooperation und Koordination zwischen den Behörden zu ermöglichen. Das SIS ist ein digitales Netzwerk, mit dem Informationen über gesuchte Personen und gestohlene Gegenstände und Fahrzeuge gesammelt werden.

Das österreichische Bundesministerium für Inneres betreibt als Datenanwendung den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N.SIS). In dieser Datenanwendung werden Daten von Betroffenen verarbeitet, die für die Erteilung von Einreise- und Aufenthaltstitel oder die Grenzkontrolle bei der Einreise in den Schengen-Raum von Bedeutung sind.

Darunter fallen etwa

  • österreichische Aufenthaltsverbote oder
  • bestehende Ausschreibungen zur Verhaftung sowie Meldungen über gestohlene Güter (z.B. Pkw) und verlorene Dokumente.
  • Es werden auch Daten der Behörden anderer Schengen-Mitgliedstaaten übermittelt, die für die Einreise in den Schengen-Raum von Bedeutung sind, wie z.B. ein von einer belgischen Behörde verhängtes Aufenthaltsverbot.

Ausführliche Informationen zum Thema "Schengener Übereinkommen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion