Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Fischen in Vorarlberg – Berechtigung und Dokumente

Allgemeines

Grundsätzlich darf im Bundesland Vorarlberg nur aufgrund schriftlicher Erlaubnis des Bewirtschafters des Fischereireviers gefischt werden (außer der Bewirtschafter fischt selbst). Die Erlaubnis und, wenn sie kein Foto enthält, auch ein amtlicher Lichtbildausweis müssen bei der Ausübung des Fischfangs mitgeführt werden.

Gilt die Erlaubnis länger als zwei Wochen, muss ein Fischerausweis mitgeführt werden. Die Urkunden müssen dem Fischereiaufseher auf Verlangen vorgewiesen werden.

Eine solche privatrechtliche Erlaubnis kann für bestimmte Tage, Wochen oder für ein bestimmtes Kalenderjahr erteilt werden. Soll sie länger als zwei Wochen gelten, darf sie nur an Personen erteilt werden, die zur Ausübung des Fischfangs fachlich geeignet sind und dies durch einen Fischerausweis nachweisen. Personen unter sieben Jahren darf keine Erlaubnis erteilt werden.

Fischerausweis und Fischerprüfung

Fischerausweise des Landes Vorarlberg werden bei fachlicher Eignung auf Antrag vom Fischereiverband für das Land Vorarlberg ausgestellt.

Die fachliche Eignung wird grundsätzlich durch eine Prüfung beim Fischereiverband für das Land Vorarlberg festgestellt. Für Personen unter 16 Jahren und Personen mit Behinderung gelten geringere Anforderungen. Personen, die nach dem Recht z.B. eines anderen Bundeslandes oder eines anderen EU-Mitgliedstaates aufgrund einer abgelegten Prüfung zur Ausübung des Fischfangs befugt sind, gelten auch als fachlich geeignet, ebenso wie Personen, die die Fischereifacharbeiterprüfung abgeschlossen haben. Darüber hinaus gelten Nachweise einschlägiger Berufsausbildung als Ersatz für die Fischerprüfung.

Gegenstände der Fischerprüfung sind Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Fangtechnik, Fischhege, Weidgerechtigkeit und Tierschutz, Natur- und Umweltschutz sowie einschlägige fischereirechtliche Vorschriften. Die Prüfung wird vom Fischereiverband für das Land Vorarlberg abgenommen. Dieser bietet auch Ausbildungskurse bzw. Unterweisungen an.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.

Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion