Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Notstandshilfe – Höhe und Auszahlung
Höhe
Grundsätzlich beträgt der Grundbetrag der Notstandshilfe 92 Prozent des vorher bezogenen Arbeitslosengeldes. Liegt das Arbeitslosengeld (ohne Familienzuschläge) unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende, beträgt die Notstandshilfe 95 Prozent des Arbeitslosengeldes.
Darüber hinaus werden bei der Berechnung der Höhe der Notstandshilfe die wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkommen der arbeitslosen Person) berücksichtigt.
Aufgrund der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann der Auszahlungsbetrag unter den genannten Prozentsätzen liegen.
Die Höhe der Notstandshilfe wird im Anschluss an eine kurze Bezugsdauer von Arbeitslosengeld nach sechs Monaten gekürzt ("Deckelung"). Die Höhe ist abhängig von der Dauer des vorangegangenen Bezugs von Arbeitslosengeld:
- Nach einem Arbeitslosengeldbezug von 20 Wochen wird die Notstandshilfe auf den Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende gesenkt.
- Nach einem Arbeitslosengeldbezug von 30 Wochen wird die Notstandshilfe auf das Existenzminimum gesenkt.
Zusätzlich können (wie beim Arbeitslosengeld) unter bestimmten Voraussetzungen Familienzuschläge bzw. ein Zusatzbetrag bei Schulungen zustehen.
Hinweis
Da die Berechnung der Notstandshilfe sehr komplex ist, steht dafür kein Online-Rechner zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Höhe der Notstandshilfe an Ihre Beraterin/Ihren Berater bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS). Nur für die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes kann ein Online-Rechner verwendet werden.
Auszahlung
Die Notstandshilfe wird monatlich im Nachhinein etwa um den 8. des Folgemonats ausgezahlt, und zwar entweder auf ein Girokonto oder per Post an die Wohnadresse.
Im Falle der Auszahlung per Post wird der der Arbeitslosen/dem Arbeitslosen zustehende Geldbetrag beim Postamt hinterlegt und sie/er mit einer Nachricht über die Hinterlegung informiert. Für die Abholung ist in der Nachricht eine bestimmte Frist festgesetzt. Wird das Geld innerhalb dieser Frist nicht vom Postamt abgeholt, wird es an das Arbeitsmarktservice (AMS) zurückgeschickt und es tritt eine Auszahlungssperre ein. Erst nach Wiedereinlangen des Geldes beim AMS und persönlicher Beantragung bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle kann es wieder zugestellt werden.
Das AMS empfiehlt die Überweisung der Notstandshilfe auf ein Girokonto.
Online-Ratgeber und -Rechner
Weiterführende Links
- Häufig gestellte Fragen zum Thema "Familienzuschlag" (→ AMS)
- Auszahlungstermine (→ AMS)
- Notstandshilfe (→ AMS)
- Maßgebliche Werte (→ AMS) (z.B. Ausgleichszulagenrichtsatz)
- AMS-Geschäftsstellen (→ AMS)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft