Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Drohnenkategorien open, specific, certified (Anwendungsszenarien)

Hinweis

Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

Kategorie "open"

Die Kategorie "open" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

  • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
  • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
  • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
  • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht

Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.

Hinweis

Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Voraussetzungen

In der Kategorie "open" sind folgende Regelungen zwingend einzuhalten:

  • maximal erlaubte Höhe: 120 Meter
  • ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zum Fluggerät (ohne technische Hilfsmittel).
  • ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

Beim Kauf einer bestimmten Drohne ist entscheidend, wie nahe diese am Menschen betrieben werden soll und welche Drohne dafür laut CE-Kennzeichnung überhaupt in Betracht kommt. Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

Die Anforderungen an den Betrieb und die Geräte hängen ebenso von der gewählten Unterkategorie ab:

Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" 

  • Ein Flug in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen der Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 g) und Eigenbauten unter 250 g (auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250 g) durchgeführt werden.
  • Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem Follow-me“-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.

Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)

Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 m/s und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.

Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:

  • Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
  • Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.

Mit einer "Remote ID"-Funktion können Höhe, Position, Betreiberkennung und weitere Informationen an alle Empfängerinnen/Empfänger in Funkreichweite übertragen werden. Daran gekoppelt ist die ebenso verpflichtende Anforderung einer "Geo-Awareness"-Funktion, diehilft,  Luftraumgegebenheiten zu erkennen und bei möglichen Verstößen zu warnen. Diese wird von C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. C0 Drohnen sind aufgrund ihres geringen Gewichts von der Remote-ID-Funktion ausgenommen. Diese Anforderung entfällt ebenso bei Klasse C4 Drohnen und selbst gebauten Geräten mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg. Die "Remote ID"-Funktion ist seit 1. Jänner 2024 verpflichtend vorgeschrieben.

Achtung

Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, dann ist eine Betriebsbewilligung im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

Kategorie "specific"

In der Kategorie "specific" sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Kategorie kommt bei Kameraflügen über besiedeltem Gebiet oder der Befliegung von Infrastruktur zur Anwendung.

Weitere Informationen zur erforderlichen Risikobewertung und zum „Light UAS Operator Certificate" finden sich unter Bewilligung in der Kategorie "specific" ebenso auf oesterreich.gv.at

Kategorie "certified"

Die Kategorie "certified" ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar ist mit jenem in der bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät

  • für den Personen- oder Gefahrenguttransport oder
  • für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe

genutzt wird. Eine Bewilligung in dieser Kategorie ist aktuell nur unter Einbindung der EASA möglich.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie