Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Zuweisung zu einer Zivildiensteinrichtung

Allgemeine Informationen

Nach der rechtskräftigen Feststellung der Zivildienstpflicht erfolgt die Zuweisung zu einer behördlich anerkannten Zivildiensteinrichtung. Die Zuweisung führt die Zivildienstserviceagentur mit Bescheid durch, und zwar nach freien Plätzen, persönlicher Eignung und Erfordernissen des Zivildienstes. Grundsätzlich wird ein Zivildienstpflichtiger zum frühestmöglichen Termin zugewiesen. Jedoch können Wartezeiten auftreten, wenn es Erfordernisse des Zivildienstes verlangen.

In folgenden Bereichen kann Zivildienst geleistet werden:

  • Krankenanstalten
  • Rettungswesen
  • Sozialhilfe
  • Behindertenhilfe
  • Sozialhilfe in der Landwirtschaft (landwirtschaftliche Betriebshilfe)
  • Altenbetreuung
  • Krankenbetreuung 
  • Gesundheitsvorsorge
  • Betreuung von Drogenabhängigen
  • Justizanstalten
  • Betreuung von Vertriebenen, Asylwerberinnen/Asylwerbern, Flüchtlingen, Menschen in Schubhaft
  • Katastrophenhilfe und Zivilschutz
  • Tätigkeiten im Rahmen der zivilen Landesverteidigung
  • Vorsorge für die öffentliche Sicherheit und Sicherheit im Straßenverkehr
  • Inländische Gedenkstätten, insbesondere für Opfer des Nationalsozialismus
  • Umweltschutz
  • Jugendarbeit
  • Kinderbetreuung
  • Integration oder Beratung Fremder

Die konkreten Einrichtungen und Termine werden auf der Homepage der Zivildienstserviceagentur ( → Zivildienstserviceagentur) veröffentlicht.

Zuweisungswunsch und Anforderung durch die Wunscheinrichtung

Im Formular „Zivildiensterklärung“ kann ein unverbindlicher Zuweisungswunsch abgegeben werden. Da mehrere Bewerber Wünsche für denselben Platz abgeben können, wird empfohlen, die Wunscheinrichtung auch zu kontaktieren und sich bei dieser persönlich vorzustellen.

Beim Vorstellungsgespräch kann man die Einrichtung kennen lernen und Fragen zu den Aufgaben eines Zivildienstleistenden, zu den Dienstzeiten, zu etwaigen Ausbildungen (bei Rettungsorganisationen etwa zum Rettungssanitäter) und zur Verpflegung besprechen.

Es wird empfohlen, sich dann von der Wunscheinrichtung anfordern zu lassen, am besten mindestens 4 Monate vor dem geplanten Zivildienstbeginn. Eine spätere Anforderung kann nur berücksichtigt werden, wenn man noch nicht einer anderen Einrichtung zugewiesen wurde. Für die Anforderung als Wunschkandidat wird die Zivildienstzahl benötigt. Diese steht im Feststellungsbescheid, der rund 4 - 6 Wochen nach Abgabe der Zivildiensterklärung zugeschickt wird.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine wunschgemäße Zuweisung. Jede Möglichkeit, einen Zuweisungswunsch abzugeben oder sich von einer Einrichtung anfordern zu lassen, endet mit Zustellung des Zuweisungsbescheides. Ein Zivildienstpflichtiger wird grundsätzlich zum frühestmöglichen Termin zugewiesen.

Tipp

Sollte der Zivildienstpflichtige noch in Ausbildung sein und das Ende dieser Ausbildung in Kürze bevorstehen, kann ein Zuweisungswunsch für einen Termin nach Ausbildungsabschluss bekannt gegeben werden. Weiters besteht die Möglichkeit, aus Ausbildungsgründen (Schulbesuch, Berufsausbildung) einen Aufschub zu erwirken.

Weiterführende Links

Suche nach Zivildienst-Stellen (→ Zivildienstserviceagentur)

Zum Formular

Zivildiensterklärung

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt