Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Leben in der Gemeinde
Welche Regeln des Zusammenlebens muss ich in meiner Gemeinde besonders beachten?
Das Leben in der Gemeinde bzw. in der Stadt und die Ausübung von Freizeitaktivitäten werden von vielen verschiedenen rechtlichen Regelungen bestimmt. Da es nicht immer einfach ist herauszufinden, was beim Zusammenleben zu beachten ist, werden die wichtigsten Bestimmungen für Ihre Gemeinde bzw. Stadt im Thema "Leben in der Gemeinde" zusammengefasst und in bürgerfreundlicher, verständlicher Form präsentiert. Darüber hinaus werden Ihnen wichtige Informationen zu Ihrer Gemeinde bzw. Stadt geliefert, die Ihnen den Alltag erleichtern können.
Umfasst sind beispielsweise zeitliche Beschränkungen für das Rasenmähen oder andere Arbeiten, Regeln für das Autowaschen auf dem eigenen Grundstück, die Pflicht zur Schneeräumung und die Streupflicht, Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie der Maulkorb- und Leinenzwang und die Pflicht zur Entfernung von Hundekot, Informationen zum Abfall in der Gemeinde bzw. Stadt und die wichtigsten Kontaktdaten zu Ihrer Heimatgemeinde bzw. Heimatstadt, damit Sie bei Fragen auf einfachem Wege Kontakt mit dieser aufnehmen können.
Im Folgenden finden sich – nach Bundesländern gegliedert – Informationen zu den genannten Themen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Dieses Thema wird sukzessive erweitert.
Anleitung
Wählen Sie bitte zunächst Ihr Bundesland aus. Im Anschluss erscheint eine Auflistung jener Gemeinden bzw. Städte, die entsprechende Angaben übermittelt haben. Ist der gesuchte Name in der Liste enthalten, können diese Informationen durch einen Klick auf den Namen der Gemeinde bzw. Stadt abgerufen werden. Die angeführten Informationen entsprechen dem Stand 2019 oder 2021 (bei jeder Gemeinde bzw. Stadt angeführt). Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Informationen für EU-Bürger
Mit dem Single Digital Gateway verfolgt die EU das Ziel, digitale öffentliche Informationen und Dienste in allen Mitgliedsstaaten zur Verfügung zu stellen. Über das EU-Portal "Your Europe" werden nationale Informationen und elektronische Verfahren einzelner Mitgliedstaaten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger und Unternehmen einfach und unbürokratisch auf Unionsebene zugänglich gemacht. Die für österreichische Städte und Gemeinden relevanten Informationen sind unter Informationen für EU-Bürger zu finden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion