Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Waffenpass – Antrag
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Der Waffenpass ist eine Urkunde, die neben dem Erwerb und dem Besitz auch zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B berechtigt.
Voraussetzungen
- Antrag durch eine verlässliche EWR-Bürgerin/einen verlässlichen EWR-Bürger
- Mindestalter 21 Jahre
- Nachweis eines Bedarfs zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B (z.B. wenn die Antragstellerin/der Antragsteller glaubhaft machen kann, dass sie/er außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann)
- Psychologisches Gutachten darüber, dass die Antragstellerin/der Antragsteller nicht dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden (ist nicht erforderlich, wenn die Person Inhaberin/Inhaber einer gültigen Jagdkarte ist)
- Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen (z.B. Schulungsbestätigung einer Waffenfachhändlerin/eines Waffenfachhändlers, umgangssprachlich oft als "Waffenführerschein" bezeichnet)
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Waffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.
Zuständige Stelle
Hinweis
Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Die Waffenbehörde:
Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem Wohnsitz/seinem Wohnsitz.
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- Im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist: die Landespolizeidirektion
-
In Wien: die Polizeikommissariate (→ BMI) (Die Landespolizeidirektion Wien ist zwar die zuständige Waffenbehörde, der Antrag muss jedoch in einem der Polizeikommissariate gestellt werden.)
Verfahrensablauf
Im Verfahren muss unter anderem (siehe unter Voraussetzungen) ein psychologisches Gutachten darüber beigebracht werden, dass die antragstellende Person nicht dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden (waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung). Ist die Person Inhaberin/Inhaber einer gültigen Jagdkarte, ist dieser Nachweis nicht erforderlich. Listen der Institutionen, die solche psychologischen Gutachten erstellen, liegen bei den Waffenbehörden auf und können dort eingesehen werden.
Darüber hinaus muss die Antragstellerin/der Antragsteller der Behörde nachweisen, dass sie/er sachgemäß mit Schusswaffen umgehen kann. Dieser Nachweis wird in der Regel als Bestätigung der Waffenfachhändlerin/des Waffenfachhändlers ausgestellt, dass die Person im Umgang mit Waffen geschult wurde.
Weiters muss ein Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B nachgewiesen werden.
Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und zu erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Ein Lichtbild
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- Nachweis des Bedarfs
- Psychologisches Gutachten
- Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen
Kosten
Waffenpass für bis zu zwei Schusswaffen: 118,40 Euro
Achtung
Zusätzlich zur genannten Gebühr können weitere Kosten anfallen (z.B. für die Erstellung des psychologischen Gutachtens).
Zusätzliche Informationen
Beantragt eine Drittstaatsangehörige/ein Drittstaatsangehöriger, die/der die Voraussetzungen erfüllt, einen Waffenpass, liegt dessen Ausstellung im Ermessen der Behörde. Eine Ermessensentscheidung erfolgt auch, wenn Personen unter 21, aber über 18 Jahren einen Waffenpass beantragen und nachweisen, dass sie beruflichen oder als Inhaberinnen/Inhaber einer Jagdkarte jagdlichen Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B haben.
Waffenscheine (nach dem Waffengesetz 1986) werden heute nicht mehr ausgestellt. Wurde ein Waffenschein vor dem 1. Juli 1997 ausgestellt, gilt er nunmehr als Waffenpass.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres