Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Klimageräte

Kühlung von Wohnräumen mit Klimagerät

Ein Klimagerät sollte nur dann angeschafft werden, wenn es keinen anderen Ausweg mehr gibt, die Raumtemperatur erträglich kühl zu halten. Bei der Wahl des Klimageräts sollte auf die Energieeffizienz geachtet werden. Da Klimageräte durchschnittlich zehn bis zwölf Jahre in Verwendung sind, lohnt es sich, den Stromverbrauch zu berücksichtigen. Die Folgen eines unbedachten Kaufs wirken sich dementsprechend lange aus.

Hinweis

Mieterinnen/Mieter einer Wohnung sollten beachten, dass die Außenteile von Klimageräten einen Eingriff in das äußere Erscheinungbild des Hauses darstellen. Sie sollten sich daher vor Aufbau des Klimageräts eine schriftliche Zustimmung der Vermieterin/des Vermieters geben lassen.

Achtung

Mobile Klimaanlagen und raumluftabhängige Gasthermen oder Gasdurchlauferhitzer dürfen nicht gleichzeitig in Betrieb genommen werden. Es besteht die Gefahr von Kohlenmonoxid-Unfällen (CO-Unfälle). Es ratsam, sich vor der Anschaffung eines Klimageräts an eine Rauchfangkehrerin/einen Rauchfangkehrer oder einen Fachbetrieb zu wenden, um abzuklären, ob ein gefahrloser Betrieb möglich ist.

Tipps zur Kühlung von Wohnräumen ohne Klimagerät

Abgesehen von der Verwendung von Klimageräten für den Haushaltsbereich gibt es einige hilfreiche Maßnahmen, um bei sommerlicher Hitze die Raumtemperatur zu senken:

  • Hitzeschutz an Fenstern: Vorhänge und Innenjalousien eignen sich schlecht als Schutz vor Hitze. Um das Aufheizen eines Raumes zu vermeiden, sollten an den Fenstern außen Jalousien oder Rollos angebracht werden. Bei außenliegenden Sonnenschutzanlagen sollte eine helle Farbgebung gewählt werden. Helle Farben reflektieren das Sonnenlicht und somit die Hitze besser als dunkle Farben.
  • Baulicher Hitzeschutz: Ein gut isolierter Innenraum ist nicht nur im Winter vor Kälte geschützt, sondern auch im Sommer vor der Hitze.
  • Schattenspender: Auch Bäume, Pergolen oder vorgezogene Dachkanten können Kühlung verschaffen.
  • Wärme durch Elektrogeräte und Beleuchtung vermeiden: Da zusätzlich zur Sonnenbestrahlung von außen auch diverse Elektrogeräte den Innenraum aufheizen, sollte auf den Betrieb dieser Geräte (z.B. Backofen, Fernseher, Computer) nach Möglichkeit verzichtet werden. Die Beleuchtung sollte auf das Notwendigste reduziert werden. Die Wärme, die von angeschalteter Beleuchtung ausgeht, kann durch die Verwendung von LED-Lampen reduziert werden.
  • Nachtlüften: Wenn in der Nacht gut durchgelüftet wird, können die Fenster tagsüber geschlossen bleiben, damit die Hitze nicht in den Innenraum gelangt.
  • Temperaturausgleich zwischen den Räumen: Offene Türen innerhalb der Wohnung schaffen einen Temperaturausgleich zwischen den Räumen. Dadurch können warme Räume durch kühlere Räume aufgefrischt werden.
  • Ventilatoren: Als Alternative zu einem Raumklimagerät kann ein Ventilator angeschafft werden. Ventilatoren können die Raumtemperatur zwar nicht senken, bringen durch den Luftstrom aber zumindest eine subjektive Erleichterung. Sie sind wesentlich günstiger in der Anschaffung als Raumklimageräte und verbrauchen deutlich weniger Strom.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion