Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Jugendcoaching
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Jugendcoaching ist ein Serviceangebot an der kritischen Schnittstelle zwischen Schule, Ausbildung und Berufsleben, welches Unterstützung bei beruflicher Orientierung und Auswahl der passenden Lehrausbildung, Qualifizierung oder alternativer Wegen zur Integration in (Aus-)Bildung und Arbeitsmarkt anbietet. Darüber hinaus wird bei persönlichen Problemlagen individuelle Beratung, Begleitung und Betreuung angeboten.
Das Beratungsangebot Jugendcoaching soll Jugendlichen mit Behinderungen sowie Jugendlichen mit Assistenzbedarf bzw. mit multiplen Problemlagen eine Zukunftsperspektive eröffnen und sie befähigen, eigenständig die für sie passende Entscheidung für Ihre (Aus-)Bildung nach Beendigung der Pflichtschulzeit zu treffen. Insbesondere sollen ausbildungspflichtige Jugendliche angesprochen werden.
Die Unterstützung umfasst Beratung, Begleitung, Betreuung und Case Management. Jugendcoaching erstellt ein Neigungs- und Eignungsprofil, führt eine Analyse der Stärken und Schwächen durch, stellt einen allfälligen Nachschulungsbedarf fest, zeigt berufliche Perspektiven auf und erstellt einen individuellen Karriere- und Entwicklungsplan. Beim Jugendcoaching handelt es sich um keine konkrete Ausbildung, sondern um ein Begleitungsangebot.
Zuständige Stelle
Jugendcoaching wird von Trägereinrichtungen zur Förderung der Beruflichen Teilhabe angeboten.
Das Angebot ist freiwillig und unentgeltlich (die Leistungen werden vom Sozialministeriumservice (→ SMS) gefördert).
Für bestimmte Behindertengruppen gibt es spezielle Unterstützungen (z.B. für gehörlose Menschen aufgrund der Kommunikation in Gebärdensprache).
Bei Problemen am Arbeitsplatz können Sie sich selbstverständlich auch an die zuständige Arbeiterkammer (→ AK) oder an die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) wenden.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
- Jugendcoaching (→ Netzwerk Berufliche Assistenz – NEBA)
- Jugendcoaching des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Wien, Niederösterreich und Burgenland (→ BSVWNB)
- Jugendcoaching des Wiener Taubstummen-Fürsorge-Verbandes (→ WITAF)
- AusBildung bis 18 (→ BMAW)
Rechtsgrundlagen
- Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)
- Ausbildungspflichtgesetz (APflG)
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz