Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Standesamtliche Trauung

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle Eheschließungen in Österreich

Allgemeines zur standesamtlichen Trauung

In Österreich wird die Ehe dadurch geschlossen, dass die Verlobten vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Konkret fragt die Standesbeamtin/der Standesbeamte die Verlobten in Gegenwart von zwei, einer/einem oder keiner/keinem Zeugin(nen)/Zeugen einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, und spricht nach Bejahung der Frage aus, dass sie rechtmäßig verbundene Eheleute sind.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2017 die unterschiedlichen Zugänge für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben. Damit können auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich heiraten. Das ist grundsätzlich seit 1. Jänner 2019 möglich.

Achtung

Religiöse Trauungen in Österreich haben vor den Behörden keine Rechtsgültigkeit.

Trauzeugen

Die bei der Eheschließung anwesenden Trauzeuginnen/Trauzeugen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Alter: ab 18 Jahren
  • Ausweispflicht mit einem amtlichen Lichtbildausweis
  • Verstehen der Sprache, in der die Trauung stattfindet – oder, es wird eine Dolmetscherin/ein Dolmetscher eingesetzt
  • Anzahl der Trauzeuginnen/der Trauzeugen: Es können ein oder zwei Trauzeuginnen/Trauzeugen sein. Allerdings ist auch eine Eheschließung ohne Trauzeuginnen/Trauzeugen möglich.

Ort der Trauung

Ausgangspunkt für die Anmeldung zur Eheschließung kann jedes Standesamt sein. Dort wird die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") erstellt. Die standesamtliche Trauung selbst kann auch in einem anderen Standesamt vorgenommen werden.

Es gibt auch die Möglichkeit, dass Trauungen ausnahmsweise außerhalb der Standesämter vorgenommen werden. Der Ort muss der Bedeutung der Ehe entsprechen und angemessen sein. Ob eine Trauung an einem anderen Ort stattfinden kann, bestimmt das zuständige bzw. gewählte Standesamt.

Man sollte nicht vergessen, rechtzeitig einen Termin zu reservieren. Die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") ist nur maximal sechs Monate gültig.

Ablauf der Trauung

Bei der Anmeldung zur Eheschließung stellt die Standesbeamtin/der Standesbeamte die Möglichkeiten eines Programmablaufes der Trauung vor. Falls man in einem anderen Standesamt heiraten möchte, berät das Wunschstandesamt bei einem zusätzlichen Termin.

Am Tag der Trauung sind noch einige Formalitäten zu erledigen. Sowohl das Brautpaar als auch die Trauzeuginnen/Trauzeugen müssen bei der Trauung einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen. Man sollte daran denken, frühzeitig zum Standesamt zu kommen.

In unserer Checkliste finden sich weitere Dinge, auf die nicht vergessen werden sollte.

Achtung

Wer kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen will, muss bei Namensänderung einen neuen Reisepass ausstellen lassen. Man solle sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde erkundigen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 25. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres