Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Therapieverlauf

Die Suchtbehandlung folgt meist folgendem Phasenmodell:

Hinweis

Da Hilfsmaßnahmen und Therapie bei Suchtkranken jedenfalls auf die Individualität der Patientin/des Patienten abgestimmt werden müssen, kann es nur als Orientierung herangezogen werden.

Kontakt- und Motivationsphase

Der erste Schritt in einer Suchttherapie ist die Kontaktaufnahme der abhängigen Person mit einer Beratungs- oder Betreuungsstelle. Zu diesem Zeitpunkt sowie im gesamten Verlauf der Therapie ist die Motivation der zu behandelnden Person ausschlaggebend.

Die Patientin/der Patient kann entweder einen Entzug oder, wenn sie/er das derzeit noch nicht wünscht bzw. dieser Wunsch noch nicht realisiert werden kann, als Opiatabhängige/Opiatabhängiger eine Substitutionstherapie wählen.

Entzug (Entgiftung)

Bei der Entgiftung wird der Körper von der Substanz befreit, damit der Organismus sie nachher nicht mehr braucht. Wird dem Körper die Substanz nicht mehr zugeführt, treten Entzugserscheinungen auf, die überwunden werden müssen. Die Entgiftung wird meist stationär vorgenommen.

Es werden unterschieden:

  • "Kalter" Entzug
    Der kalte Entzug ist ein Entzug ohne medikamentöse Unterstützung.
  • "Warmer" Entzug
    Beim warmen Entzug werden die Entzugserscheinungen medikamentös verringert.

Auch nach dem Entzug braucht die Patientin/der Patient eine starke Unterstützung. Diese findet sie/er entweder in einer ambulanten Nachbetreuung für einige Monate oder in einer längeren Entwöhnungstherapie.

Entwöhnung

Während der physische Entzug in einer Klink oder einer ärztlichen Gemeinschaft erfolgt, soll in der Entwöhnung das Leben ohne Suchtmittel erlernt werden. Es gibt dazu stationäre und ambulante Spezialeinrichtungen.

In dieser Phase werden insbesondere Psychotherapie und psychosoziale Maßnahmen, aber auch beschäftigungstherapeutische Maßnahmen, Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen, Selbstsicherheits- und Entspannungstrainings angeboten.

Nachbetreuung

Es gibt spezielle Einrichtungen, die bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft begleiten und unterstützen. In dieser Phase sollten neben dieser allgemeinen Einbindung (Hilfe bei Job- und Wohnungssuche) auch vorbeugende Maßnahmen gegen Rückfälle getroffen werden. Eine umfangreiche Unterstützung in dieser Zeit ist von großer Bedeutung.

Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz