Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Rasenmähzeiten in der Steiermark
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben S
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
Letzte Aktualisierung |
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Sankt Barbara im Mürztal | Verordnung | Rasenmähen |
erlaubt:
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1. Oktober 2019 |
lärmbelästigende Gartenarbeiten |
verboten:
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Sankt Gallen |
Verordnung |
Rasenmähen und Heckenschneiden mit Geräten, die mit Verbrennungsmotor ( z.B. Benzinrasenmäher) oder Elektromotor angetrieben werden |
verboten:
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Sankt Johann im Saggautal |
keine Vorgaben |
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Sankt Johann in der Haide |
keine Vorgaben |
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Sankt Josef (Weststeiermark) |
Verordnung |
Inbetriebnahme und Verwendung von Geräten wie Rasenmäher, Heckenscheren, Kreis- oder Motorsägen, Häcksler, Trimmer, Laubsauger etc. |
erlaubt:
verboten:
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Sankt Kathrein am Offenegg |
Empfehlung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und anderer lärmender Geräte |
erlaubt:
zu unterlassen:
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Sankt Lorenzen im Mürztal |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
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1. Oktober 2019 |
Sankt Marein im Mürztal |
Verordnung |
Rasenmähen mit lärmentwickelnden Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) gilt nicht für: elektrisch betriebene Rasenmäher, die keinen Lärm erzeugen |
verboten:
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Sankt Margarethen bei Knittelfeld |
Verordnung |
Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern sowie Durchführung von lärmerregenden Arbeiten (Verwendung von Kreissägen, Presslufthämmern und dergleichen) gilt nicht für: Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sowie Arbeiten der gewerblichen Gärtnereien und solche der Gemeinde St. Margarethen bei Knittelfeld im Rahmen der Betreuung der öffentlichen Anlagen |
erlaubt:
verboten:
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1. Oktober 2019 |
Sankt Martin im Sulmtal |
Verordnung |
Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern sowie die Durchführung von vergleichbaren lärm erregenden Arbeiten (Verwenden von Kreissägen, Presslufhämmern und dergl.) gilt nicht für: Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sowie Arbeiten der gewerblichen Gärtnereien und solche der kommunalen Betriebe im Rahmen der Betreuung der öffentlichen Anlagen sind von dieser Regelung ausgenommen, jedoch nicht für den Betrieb von Rasenmähern an Sonn- und Feiertagen |
erlaubt:
verboten:
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Sankt Michael in Obersteiermark |
Verordnung |
lärmverursachende Garten- und Hausarbeiten sowie handwerkliche Arbeiten |
erlaubt:
verboten:
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24. Juni 2021 |
Sankt Nikolai im Sausal |
Verordnung |
Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern sowie die Durchführung von vergleichbaren lärmerregenden Arbeiten |
erlaubt:
verboten:
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1. Oktober 2019 |
Sankt Peter am Ottersbach |
keine Vorgaben |
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1. Oktober 2019 |
Sankt Peter im Sulmtal |
Verordnung |
lärmverursachende Gartenarbeiten mit Verbrennungsmotoren, wie beispielsweise der Betrieb von Rasenmähern (z.B. Benzinrasenmäher) |
erlaubt:
verboten:
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Sankt Peter ob Judenburg |
Verordnung |
lärmbelästigende Garten- oder Hausarbeiten gilt nicht für: unerlässliche Reparaturarbeiten zur unverzüglichen Behebung nicht vorgesehener Gebrechen an Versorgungseinrichtungen zur Abwehr von Gefahren oder Schäden größeren Ausmaßes, sowie Tätigkeiten, die im üblichen Rahmen der Land- und Forstwirtschaft für solche Betriebe verrichtet werden |
erlaubt:
verboten:
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1. Oktober 2019 |
Sankt Peter-Freienstein |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
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Sankt Radegund bei Graz |
Verordnung |
lärmverursachende Gartenarbeiten wie z.B. Rasenmähen, Baumschnitt, Häckselarbeiten udgl. mit Maschinen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) |
erlaubt:
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1. Oktober 2019 |
Sankt Ruprecht an der Raab |
Verordnung |
Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern |
erlaubt:
verboten:
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Sankt Stefan ob Leoben |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
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Sankt Stefan ob Stainz |
Empfehlung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
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Schäffern |
keine Vorgaben |
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Schladming |
Verordnung |
Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von Arbeitsgeräten und Werkzeugen, welche mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, wie Rasenmähern (Benzinrasenmäher), Heckenscheren, Baumsägen usw. |
erlaubt:
verboten:
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26. November 2024 |
Sinabelkirchen |
Verordnung |
Inbetriebnahme von motorbetriebenen Geräten, wie Rasenmähern, Häckslern, Sägen, Laubsaugern, Heckenschneiden u.Ä. |
verboten:
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1. Oktober 2019 |
Spielberg |
Empfehlung |
lärmbelästigende Gartenarbeiten gilt nicht für: öffentliche Grünanlagen |
erlaubt:
verboten:
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Spital am Semmering |
Verordnung |
Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren |
erlaubt:
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St. Kathrein am Hauenstein |
keine Vorgaben |
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Stainz |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
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Stallhofen |
Empfehlung |
Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern |
erlaubt:
verboten:
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Stanz im Mürztal | keine Vorgaben |
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21. Juni 2021 |
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Straden |
Empfehlung |
Rasenmähen |
erlaubt:
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1. Oktober 2019 |
Stubenberg |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
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