Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Insolvenzdatei im Internet
Die Insolvenzdatei als Teil der Ediktsdatei des Bundesministeriums für Justiz ist das ausschließliche Bekanntmachungsorgan aller Belange im Zuge eines Sanierungs- oder Konkursverfahrens. Sowohl der Anschlag auf der Gerichtstafel als auch die Veröffentlichung in Zeitungen ist nicht vorgesehen.
Die Rechtswirksamkeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in der Insolvenzdatei (00.00 Uhr des Folgetages) in Kraft. Alle Daten sind grundsätzlich bis ein Jahr nach Abschluss des Insolvenzverfahrens abrufbar, bei Abweisung mangels kostendeckenden Vermögens drei Jahre.
Nach vollständiger Erfüllung des Sanierungs- oder des Zahlungsplans hat die Schuldnerin/der Schuldner die Möglichkeit, eine Löschung aus der Insolvenzdatei und dem Firmenbuch zu erwirken.
Hinweis
Die Einsicht in die Insolvenzdatei ist kostenlos und für jeden möglich.
Neben der Abfrage über das Internet besteht die Möglichkeit, bei jedem Bezirks- oder Landesgericht oder bei dem Landesgericht, das das betreffende Insolvenzverfahren abwickelt, innerhalb der Amtsstunden Einsicht in die Insolvenzdatei zu nehmen. Auch dort sind die Einsichten und kurze Auskünfte aus der Datenbank gebührenfrei.
Bestätigung über die Nicht-Insolvenz
Auskünfte bzw. Bestätigungen darüber, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist, können über die Insolvenzdatei nicht abgerufen oder erteilt werden. Es kann bei Gericht eine Bestätigung darüber beantragt werden, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einer bestimmten Person in der Insolvenzdatei kein Insolvenzverfahren aufscheint.
Für natürliche Personen ist das für den Wohnsitz zuständige Bezirksgericht zuständig, für im Firmenbuch eingetragene Unternehmen das jeweilige Firmenbuchgericht.
Der Antrag kann persönlich, per Post und mit Handy-Signatur oder ID-Austria elektronisch als "Allgemeine Eingabe" auf JustizOnline (→ BMJ) gestellt werden.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Insolvenzordnung (IO)
- § 186 Außerstreitgesetz (AußStrG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz