Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Checkliste zum Kauf von Grundstücken bzw. Immobilien in Österreich
Diese Checkliste gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte, die beim Immobilienkauf zu beachten sind.
Treuhandschaft und Immobiliendienstleistung | Um sich gegen wirtschaftliche Risiken abzusichern, wird Immobilienkauf häufig über Treuhandschaft durch eine Notarin/einen Notar oder eine Rechtsanwältin/Rechtsanwalt abgewickelt. Weitere Informationen über z.B. Nebenkosten bei Wohnungs- und Grundstückskauf finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. |
Einsichtnahme in Flächenwidmungsplan | Prinzipielle Nutzungsmöglichkeiten einer Immobilie ergeben sich zunächst aus Festlegungen im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde. In einigen Raumordnungsgesetzen der Bundesländer und den darauf basierenden Flächenwidmungsplänen der Gemeinden gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung von Freizeitwohnsitzen (Ferien- und Zweitwohnsitzen). |
Grundbuchsauszug | Ein Grundbuchsauszug vor dem Kauf eines Grundstücks gibt Klarheit über Eigentumsverhältnisse und eventuelle Belastungen der Immobilie. Weitere Informationen zur Grundbuchseinsicht, die für jede/jeden möglich ist, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. |
Aufschließung | Gemeinden verkaufen Grundstücke meist aufgeschlossen (an das öffentliche Straßennetz sowie an das Versorgungs- und Entsorgungsnetz – Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation). Ist die Aufschließung noch nicht erfolgt, ist der Kaufpreis niedriger angesetzt, da die Kosten der Erschließung nachträglich anfallen. Informationen zur Aufschließung kann die jeweilige Gemeinde geben. |
Kauf | Der schriftliche Kaufvertrag muss zumindest den Namen der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, eventuelle Miteigentumsanteile und eine Beschreibung der Immobilie enthalten. Weitere Informationen zur Kaufabwicklung und zur empfehlenswerten Anmerkung der Rangordnung im Grundbuch finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. |
Genehmigungspflicht/ Ausländergrunderwerb |
Angehörige von Drittstatten müssen eine Genehmigung für den Grunderwerb einholen. BürgerInnen/-Bürger von EU- /EWR-Staaten sind von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen. Zusätzlich bedarf vor allem der Erwerb (z.B. Kauf) von landwirtschaftlichen Grundstücken einer Genehmigung durch die in jedem Bundesland eingerichtete Grundverkehrsbehörde. |
Eigentumserwerb und Grunderwerbsteuer | Eigentum wird in Österreich erst durch Eintragung des Eigentumsrechts in das Grundbuch (Verbücherung) erworben. Voraussetzung dafür ist neben der schriftlichen Kaufurkunde, der Nachweis, dass die Grunderwerbsteuer an das zuständige Finanzamt entrichtet wurde (sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung) und gegebenenfalls eine rechtskräftige grundverkehrsbehördliche Genehmigung. |
Immobilienertragssteuer | Wer bei der Veräußerung einer Immobilie einen Gewinn macht, muss unter Umständen eine Immobilienertragsteuer zahlen, wenn die Käuferin/der Käufer in Österreich einkommenssteuerpflichtig ist. In diesen Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und einem anderen EU-Mitgliedstaat besteht. |
Hinweis
Das Grundverkehrsrecht ist ebenso wie das Raumordnungs- und Baurecht in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache. Auf Basis dieser verschiedenen Landesgesetze werden grundverkehrsbehördliche Genehmigungen und Baubewilligungen erteilt sowie Flächenwidmungs- und Bebauungspläne erlassen. Daher kann es in diesem Bereich in den neun Bundesländern Österreichs zu sehr unterschiedlichen Regelungen und Voraussetzungen für die rechtskonforme Nutzung eines Grundstücks bzw. den Grunderwerb kommen.
Weitere Informationen zum Wohnungseigentum finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion