Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Motortausch
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Wenn der Motor eines Kraftfahrzeuges durch einen anderen ersetzt wird, muss diese Änderung dann in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden, wenn in der Zulassungsbescheinigung die Motornummer eingetragen ist. Sie muss nicht eingetragen werden, wenn die Bezeichnung der Motortype angegeben ist.
Wenn es sich beim Motortausch nicht um typengleiche Motoren handelt, muss vor der Eintragung in die Zulassungsbescheinigung eine Typisierung des Kfz durchgeführt werden.
Fristen
Bei typgleiche Motoren ist die Änderung ist binnen einer Woche anzuzeigen. Der Einbau eines Motors einer anderen Type ist unverzüglich dem Landeshauptmann anzuzeigen.
Zuständige Stelle
Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für Ihren Wohnbezirk ermächtigt ist
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
- Zulassungsbescheinigung (grundsätzlich beide Teile)
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typengenehmigung bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Nachweis über Typengleichheit
(z.B. Bestätigung von der Händlerin/dem Händler) - Besitznachweis
(z.B. Rechnung oder Kaufvertrag des neuen Motors) - Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Für die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlagen
§ 42 Abs 2 Kraftfahrgesetz (KFG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie