Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots im öffentlichen Dienst
Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund des Geschlechts
Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund des Geschlechts liegt beispielsweise vor, wenn
- eine Bewerberin/ein Bewerber aufgrund des Geschlechts (und nicht aufgrund der geringeren Qualifikation) benachteiligt wird
- eine Dienstnehmerin/ein Dienstnehmer bei gleicher Leistung und gleicher Qualifikation ein geringeres Gehalt erhält, weil sie Frau/er Mann ist
- eine Bedienstete/ein Bediensteter sexueller Belästigung durch die Vertreterin/den Vertreter der Dienstgeberin/des Dienstgebers oder durch Dritte ausgesetzt ist
Jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts durch eine Bedienstete/einen Bediensteten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis gilt als Dienstpflichtverletzung.
Bei Verletzung des Gleichbehandlungsgebots können sich von Diskriminierung Betroffene im Bundesdienst an die zuständigen Gleichbehandlungsbeauftragten sowie weibliche Bedienstete auch an die Kontaktfrauen (Frauenbeauftragte) oder direkt an die Bundes-Gleichbehandlungskommission wenden.
oesterreich.gv.at bietet ausführliche Informationen zum Thema "Sexuelle Belästigung" und den daraus resultierenden rechtlichen Folgen.
Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung
Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung liegt beispielsweise vor, wenn
- einer homosexuellen Mitarbeiterin/einem homosexuellen Mitarbeiter nach Bekanntwerden ihrer/seiner sexuellen Orientierung gekündigt wird
- eine Bewerberin/ein Bewerber nicht eingestellt wird, weil sie/er für den Job zu alt ist
Bei Verletzung des Gleichbehandlungsgebots können sich von Diskriminierung Betroffene im Bundesdienst an die zuständigen Gleichbehandlungsbeauftragten sowie weibliche Bedienstete auch an die Kontaktfrauen (Frauenbeauftragte) oder direkt an die Bundes-Gleichbehandlungskommission wenden.
Weiterführende Links
- Bundes-Gleichbehandlungskommission (→ BKA)
- Gleichbehandlungsbeauftragten und Kontaktfrauen – Frauenbeauftragte (→ BKA)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion