Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Mitnahme von Lebensmitteln und anderen Waren
Eine geringe Menge von Lebensmitteln und zusammengesetzten Erzeugnissen darf im persönlichen Gepäck von Reisenden für den Eigenbedarf aus den Mitgliedstaaten der EU sowie den Drittstaaten Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt nach Österreich mitgeführt werden. Für einige dieser Drittstaaten gelten darüber hinaus besondere Beschränkungen für die Einfuhr von Fleisch, Milch und anderer spezieller Erzeugnisse nach Österreich.
Hinweis
Eine geringe Menge ist eine (mengenmäßig nicht genau eingegrenzte) Menge an Waren und Gegenständen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Reisenden bzw. der Verbraucherin/des Verbrauchers und keinesfalls zu kommerziellen Zwecken bestimmt ist.
Andere Waren (Kaffee, Tee, Parfum etc.) können grundsätzlich aufgrund des freien Warenverkehrs innerhalb des Europäischen Binnenmarkts frei mitgeführt werden.
Hinweis
Bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern können grundsätzlich auf dem Landweg pro Person Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro abgabenfrei mitgebracht werden ("Reisefreigrenze"). Auf dem Luftweg können grundsätzlich pro Person Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro abgabenfrei mitgebracht werden ("Reisefreigrenze").
Weiterführende Links
- Einfuhr von Waren tierischen Ursprungs (→ BMSGPK)
- Veterinärbestimmungen für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch (→ BMF)
- Tierische Erzeugnisse mitnehmen (→ Your Europe)
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EG) Nr. 206/2009 über die Einfuhr für den persönlichen Verbrauch bestimmter Mengen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Gemeinschaft
- Richtlinie des Rates zu Mehrwert- und Verbrauchsteuerbefreiung für Reisende aus Nicht-EU-Ländern
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion