Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Allgemeines zur Ausdehnung von Führerscheinklassen

Allgemeine Informationen

Den Antrag auf Ausdehnung einer Lenkberechtigung (Führerscheinantrag) müssen Sie bei einer Fahrschule einreichen. Die Fahrschule kann innerhalb Österreichs frei gewählt werden.

Das Verfahren zur Ausdehnung der Lenkberechtigung wird von der Behörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat. Im günstigsten Fall erübrigt sich jedoch der Weg zur Behörde.

Mit der Ausbildung in der Fahrschule (theoretische und praktische) darf frühestens sechs Monate vor dem Erreichen des für die jeweilige Klasse geltenden Mindestalters begonnen werden (Ausnahme: L17).

Voraussetzungen

  • Erreichen des jeweiligen Mindestalters
  • eventuell ärztliches Gutachten

Zuständige Stelle

Hinweis

Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

Verfahrensablauf

Bei der Antragstellung in der Fahrschule werden die bereits vorhandenen Kundendaten überprüft und wenn notwendig, direkt im Führerscheinregister berichtigt. Die ausgedruckte Niederschrift wird der Antragstellerin/dem Antragsteller zur Prüfung über die Richtigkeit der Daten zur Unterfertigung vorgelegt.

Diese Niederschrift ersetzt das Antragsformular für den Führerschein.

In weiterer Folge sind folgende Schritte notwendig:

Nach erfolgreicher Absolvierung der praktischen Fahrprüfung gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Der alte Führerschein wird abgegeben
    Der alte Führerschein wird bei der Prüferin/beim Prüfer oder der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein inklusive Kostenblatt. Nach Bezahlung der Gebühr wird der Scheckkartenführerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
  • Der alte Führerschein wird behalten
    Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein für die neu erworbene(n) Klasse(n) inklusive Kostenblatt. Nach fünf bis zehn Tagen kann der Scheckkartenführerschein bei der Führerscheinbehörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

Für jede bestandene Klasse wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt. Dieser enthält alle Daten, die auch der Scheckkartenführerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen oder Auflagen).

Der vorläufige Führerschein muss bei Aushändigung sowohl von der Fahrprüferin/vom Fahrprüfer als auch von der Kandidatin/vom Kandidaten unterschrieben werden.

Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

  • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
  • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
  • Innerhalb Österreichs

Nach der Zustellung des Scheckkartenführerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

Wenn von mehreren beantragten Klassen nur einzelne Prüfungen bestanden wurden, kann die Führerscheinkandidatin/der Führerscheinkandidat wählen, ob ein Scheckkartenführerschein ausgestellt werden soll oder nicht:

  • Führerschein soll für die bestandenen Klassen ausgestellt werden:
    • Der volle Betrag (auch Prüfgebühr für nicht bestandene Klassen) ist zu bezahlen
    • Der Antrag für die nicht bestandenen Klassen gilt als zurückgezogen
    • Für die Absolvierung der übrigen Klassen muss bei der Fahrschule eine Ausdehnung der Lenkberechtigung beantragt werden
  • Scheckkartenführerschein soll erst bei Bestehen der restlichen Klassen ausgestellt werden:
    • Es wird kein Kostenblatt ausgehändigt
    • Die Gebühren werden vorläufig gestundet (bis 18 Monate)
    • Mit Absolvierung der praktischen Fahrprüfung in den restlichen Klassen wird nach Bezahlung der Gebühren die Herstellung des Scheckkartenführerscheins veranlasst

Das Kostenblatt enthält:

  • Alle angefallenen Kosten (außer die ärztlichen und amtsärztlichen Kosten), das sind:
    • Führerscheingebühr
    • Prüfgebühren
  • Einen Zahlschein (mit Antragsnummer)

Erst wenn die auf dem Kostenblatt angegebenen Gebühren entrichtet wurden, veranlasst die Führerscheinbehörde die Herstellung des Scheckkartenführerscheins.

Ausführliche Informationen zum Thema "Scheckkartenführerschein" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Innerhalb von spätestens fünf bis zehn Tagen nach dem Produktionsauftrag wird der Scheckkartenführerschein per Post an die von der Antragstellerin/vom Antragsteller angegebene Adresse zugestellt.

Nicht zustellbare Scheckkartenführerscheine werden an die Führerscheinbehörde geschickt.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Hinweis

Das ärztliche Gutachten sollten Sie vor Beginn der Fahrausbildung machen und spätestens vor Anmeldung zur Theorieprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde schicken oder dort abgeben.

Spätestens bei der Theorieprüfung:

  • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Besitzerin/den Besitzer eindeutig erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

Kosten

  • Anmeldung in der Fahrschule (→ WKO): kostenfrei
  • Ausdehnungsgebühr (ohne Arzt- und Prüfgebühren): 49,50 Euro

Die Kosten können direkt bei der Behörde jederzeit zu den Amtsstunden in bar beglichen werden. Bei der Zahlscheinvariante sollte unbedingt der beigefügte Zahlschein verwendet oder zumindest die Antragsnummer angegeben werden (sonst kann es Zuordnungsprobleme der Geldbeträge bei den Behörden geben).

Zusätzliche Informationen

Im vorläufigen Führerschein werden auch die bereits im Besitz befindlichen Klassen angeführt.

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Führerscheinantrag

Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie