Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Eigenhändige Verfügung (bisher auch nur "Testament")

Allgemeine Informationen

Hinweis

Gilt für eigenhändige Verfügungen, die nach dem 1. Jänner 2017 errichtet werden!

Der gesamte Text muss von dem Testamentsverfasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden, wobei die Unterschrift am Ende des Textes erfolgen muss.

Achtung

Wird das Testament mit einer Schreibmaschine, mit einem PC oder handschriftlich von einer dritten Person geschrieben, liegt ein fremdhändiges Testament vor, das nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig errichtet werden kann.

Es sollte mit dem vollen Namen unterschrieben werden, wobei im Gesetz lediglich gefordert wird, dass über die Identität des Testamentsverfassers kein Zweifel besteht. Es genügt also auch beispielsweise die Unterschrift "Euer Vater". Ein Handzeichen oder eine Stampiglie genügt nicht. Etwaige Ergänzungen müssen nochmals unterschrieben werden.

Es ist zu empfehlen, dem eigenhändigen Text auch ein Datum anzufügen, das später im Verlassenschaftsverfahren von Bedeutung sein kann (etwa wenn mehrere, widerstreitende Testamente vorliegen).

Zeugen sind für das eigenhändige Testament nicht notwendig.

Zusätzliche Informationen

Aufbewahrungsort des eigenhändigen Testaments

Das eigenhändige Testament kann bei den Personaldokumenten aufbewahrt werden, es kann aber auch gegen eine geringe Gebühr bei einem Notar oder einem Rechtsanwalt hinterlegt werden.

Tipp

Zu empfehlen ist in jedem Fall die Registrierung des Testaments im Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer (Registrierung bei einem Notar) oder im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (Registrierung bei einem Rechtsanwalt).

Im Zentralen Testamentsregister werden nicht der Inhalt des Testaments, sondern nur die persönlichen Daten des Testamentserrichters und das Datum der Testamentserrichtung registriert.

Im Sterbefall fragt der zuständige Notar bei diesem Register an und bekommt dort die Auskunft, wo das Testament hinterlegt ist und kann es sich schicken lassen. Auf jeden Fall kann so verhindert werden, dass jemand, der das Testament findet und inhaltlich damit nicht einverstanden ist, dieses unterschlägt.

Testamentsanfechtung

Ein Testament kann wegen eines Irrtums des Erblassers angefochten bzw. bekämpft werden.

  • Angehörige, die gesetzliche Erben sind oder
  • Angehörige oder Hinterbliebene, die durch ein früheres Testament als Erben in Frage kommen würden,

können ein Testament bekämpfen, wenn dem Erblasser nachweislich ein Irrtum unterlaufen ist. Ein wesentlicher Irrtum führt zur Ungültigkeit, ein unwesentlicher Irrtum zur Korrektur des Testaments. Die Hinterbliebenen müssen die Gewissheit haben, dass der Erblasser bei Kenntnis der wahren Umstände ein anderes oder gar kein Testament errichtet hätte. Das Testament gibt also nicht den "wahren Willen" des Erblassers wieder. Beispiel: Der Erblasser setzt seinen Lebensretter A zu seinem Erben ein, obwohl B der Lebensretter ist.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§ 578 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)  

Zum Formular

Dieses Testament enthält sowohl eine Erbseinsetzung (nämlich der Ehegattin) als auch eine Verfügung ohne Erbseinsetzung (nämlich den Roller, den der Freund bekommen soll).

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer