Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Rasenmähzeiten in Niederösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Haag

Verordnung

Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

  verboten:

  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Hadersdorf-Kammern

Verordnung

Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

verboten:

  • Samstag
    • 20 bis 24 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Haidershofen

Verordnung

Rasenmähen

verboten:

  • Samstag
    • ab 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Hainburg an der Donau

Verordnung

Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

verboten:

  • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 13 Uhr
    • 20 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Haslau-Maria Ellend

keine Vorgaben

 

 

Haugschlag 

keine Vorgaben 

 

 

Hauskirchen 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • von 12 bis 14 Uhr
  • Sonntag
    • ganztägig 

Heiligenkreuz 

Verordnung 

Verwendung von Rasenmähern 

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Heldenberg 

keine Vorgaben 

 

 

Herzogenburg

Verordnung

Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

verboten:

  • täglich
    • 20 bis 8 Uhr
  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Himberg

Verordnung

Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Hinterbrühl 

Verordnung 

Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 22 bis 6 Uhr
  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Hochneukirchen-Gschaidt 

keine Vorgaben 

 

 

Hochwolkersdorf

keine Vorgaben 

 

 

Hof am Leithaberge

Verordnung

Rasenmähen

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Höflein

keine Vorgaben

 

 

Höflein an der Hohen Wand

Verordnung

Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

gilt nicht für:

unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

verboten:

  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Hohenau an der March

keine Vorgaben

 

 

Hohenberg

Empfehlung

Rasenmähen

zu unterlassen:

  • täglich
    • 12 bis 14 Uhr
  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Hoheneich

Verordnung

Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 13 Uhr
    • 20 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Hollenstein an der Ybbs

keine Vorgaben

 

 

Horn

Verordnung

Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
(Benzinrasenmäher) 

erlaubt:

  • Montag bis Freitag 
    • 6 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 6 bis 18 Uhr

 

 

Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

ohne Einschränkung erlaubt

Hürm

keine Vorgaben

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion