Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Abhängigkeitsformen
Es wird zwischen folgenden Abhängigkeiten unterschieden:
- Seelische (psychische) Abhängigkeit
Die psychische Abhängigkeit zeigt sich in dem ständigen Verlangen nach einer psychoaktiven Substanz und dem Bedürfnis, diese wiederholt einzunehmen oder nach einer Handlung und dem Bedürfnis diese laufend auszuführen, um das Wohlbefinden herzustellen. Die/der Abhängige hat das Gefühl, ohne diese Substanz oder diese Handlung das Alltagsleben nicht mehr bewältigen zu können und stellt all ihre/seine anderen Bedürfnisse und Interessen in den Hintergrund. - Körperliche (physische) Abhängigkeit
Der Körper gewöhnt sich durch wiederholte Einnahme an die psychoaktive Substanz, deren Wirkung nur vorübergehend ist (Toleranzentwicklung). Um weiterhin denselben gewünschten Bewusstseinszustand herstellen zu können, muss die Menge der eingenommenen Substanz meist laufend erhöht werden (Dosissteigerung). In Folge können bei einigen psychoaktiven Stoffen Entzugserscheinungen auftreten, wenn sie nicht eingenommen werden. Entzugserscheinungen können sich in Form von Unruhe, Gereiztheit, Schwitzen, Übelkeit, Zittern, Schlafstörungen, Schmerzen etc. äußern. - Soziale Abhängigkeit
Die soziale Abhängigkeit wird häufig nicht eigens erwähnt, sondern mit der psychischen Abhängigkeit gleichgesetzt. Beide Abhängigkeitsformen sind auch sehr eng verknüpft und ihre Grenzen verschwimmen. Die soziale Abhängigkeit entsteht über die soziale Umgebung und die damit verbundene Aus- und Abgrenzung, die mit dem Konsum der Substanz oder dem abhängigmachenden Verhalten einhergeht. Dies spielt sowohl für den Konsum von "legalen" psychoaktiven Substanzen (Beispiel: Alkohol durch Trinkrituale) als auch bei "illegalen" psychoaktiven Substanzen (Beispiel: der Status innerhalb der "Szene") eine große Rolle.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz