Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Online-Auktionen – Versteigerungen im Internet
Auktionsanbieterinnen/Auktionsanbieter haben sich als beliebte Plattformen zum Ein- und Verkaufen im Internet etabliert. Für eine sichere Teilnahme an Online-Auktionen sollte Folgendes beachten werden:
- Vorauskasse vermeiden: Wenn Sie Ihrer Vertragspartnerin/Ihrem Vertragspartner bereits Geld gegeben haben, diese/dieser aber nicht liefert, haben Sie Schwierigkeiten, Ihr Geld zurückzubekommen. Einige Versteigerungsplattformen lösen dieses Problem, indem sie unter bestimmten Bedingungen bis zu einem gewissen Betrag einspringen (Käuferschutzprogramme). Außerdem werden Treuhandsysteme angeboten, die besonders bei größeren Beträgen in Anspruch genommen werden sollten.
- Bevor Sie sich zum Mitbieten entscheiden, sollten Sie die Artikelbeschreibung genau durchlesen. Achten Sie besonders auf den Artikelzustand, Versandkosten und Rückgabemöglichkeiten. Gewerbliche Anbieterinnen/gewerbliche Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, über das Internet gekaufte Produkte innerhalb von 14 Tagen zurückzunehmen. Das Rücktrittsrecht ist aber ausgeschlossen, wenn Sie Produkte von Privatpersonen ersteigern.
- Falls Sie bei einem Angebot noch Fragen haben, kontaktieren Sie die Verkäuferin/den Verkäufer rechtzeitig vor Ablauf der Auktion. Gewissenhafte Verkäuferinnen/gewissenhafte Verkäufer werden Ihre Fragen gerne beantworten.
- Informieren Sie sich vorher über Ihre zukünftige Vertragspartnerin/Ihren zukünftigen Vertragspartner (z.B. mit Hilfe des Bewertungssystems).
Was ist wichtig, wenn Sie selbst verkaufen bzw. versteigern?
Auch für Verkäufe unter Privatpersonen gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht, jedoch kann es ausgeschlossen werden (z.B. mit einem Zusatz wie "Verkauf ohne Gewährleistung"). Auf erkennbare Fehler oder Mängel muss aber trotzdem hingewiesen werden!
Achtung
Wenn Sie regelmäßig Waren versteigern, gilt dies eventuell als unternehmerische Tätigkeit und führt zu zahlreichen gesetzlichen Pflichten (Rücktrittsrecht und Gewährleistung für Käuferinnen/Käufer etc.). In diesem Fall kann auch die Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes bei der Behörde bestehen.
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 932 und 933 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
- Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion