Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Wiederaufnahme des Verfahrens
Ein rechtskräftig Verurteilter kann die Wiederaufnahme des Strafverfahrens, auch wenn die Strafe bereits vollzogen wurde, unter folgenden Voraussetzungen verlangen:
- Die Verurteilung muss durch Urkundenfälschung oder durch eine falsche Beweisaussage oder Bestechung oder eine sonstige Straftat einer dritten Person veranlasst worden sein, oder
- der Verurteilte hat neue Tatsachen oder Beweismittel, die geeignet erscheinen, eine Freisprechung oder mildere Verurteilung zu begründen, oder
- es wurden wegen derselben Tat zwei oder mehrere Personen durch verschiedene Erkenntnisse verurteilt und bei Vergleich dieser Erkenntnisse und der ihnen zugrunde liegenden Tatsachen ist die Nichtschuld einer oder mehrerer dieser Personen notwendig anzunehmen.
Einen Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens zugunsten des Angeklagten können alle Personen stellen, die zu seinen Gunsten die Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung erheben können. Die Staatsanwaltschaft ist bei Kenntnis einer der oben genannten Voraussetzungen verpflichtet, den Angeklagten und alle zur Stellung des Antrags berechtigten Personen darüber zu informieren oder selbst einen Antrag zu stellen.
Der Antrag muss in diesen Fällen bei dem Landesgericht (→ BMJ), das für das Hauptverfahren zuständig war, eingebracht werden.
Die Staatsanwaltschaft oder der Privatankläger kann die Wiederaufnahme des Strafverfahrens bei einem Freispruch des Angeklagten beantragen, wenn
- die Strafbarkeit der Tat noch nicht verjährt ist und
- eine Urkundenfälschung, falsche Beweisaussage, Bestechung oder eine sonstige Straftat des Freigesprochenen oder einer dritten Person den Freispruch herbeiführten oder
- der Freigesprochene später ein Geständnis ablegt oder sich andere neue Tatsachen oder Beweismittel ergeben, die geeignet erscheinen, eine Verurteilung nahe zu legen.
Weiterführende Links
Bundesministerium für Justiz (→ BMJ)
Rechtsgrundlagen
Strafprozessordnung (StPO)
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion