Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Abfallwirtschaft in Wien

Allgemeine Informationen

Restmüllgefäße

Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer, Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer oder bevollmächtigte Hausverwaltungen können bei Bedarf Restmüllgefäße bei der zuständigen Stelle bestellen oder abbestellen.

Altpapiergefäße, Biotonne

Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer, bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute können bei Bedarf Altpapiergefäße oder Biotonnen bei der zuständigen Stelle bestellen.

Betroffene

Restmüllgefäße

  • Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer
  • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
  • bevollmächtigte Hausverwaltungen

Altpapiergefäße, Biotonne

  • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
  • bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute

Voraussetzungen

Altpapiergefäße

Altpapiergefäße werden nur in Häusern bzw. Hausanlagen ab mindestens drei Wohneinheiten zur Verfügung gestellt.

Biotonne

Die zuständige Stelle stellt eine kostenlose Biotonne zu Verfügung, wenn

  • auf dem betreffenden Grundstück eine entsprechend große Grünfläche vorhanden ist und
  • ein Restmüllbehälter der zuständigen Stelle vorhanden ist.

Für Kleingarten- und Siedlungsanlagen gibt es eigene Bestimmungen.

In der Biotonne werden Gartenabfälle und ungewürzte und ungekochte Obst- und Gemüseabfälle aus der Küche, aber keine Speisereste gesammelt.

Betroffene Personen können für ein Grundstück eine zweite Biotonne bestellen, wenn die Gartenfläche größer als 1.000 Quadratmeter ist.

Zuständige Stelle

Magistratsabteilung 48 (→ MA 48)

Verfahrensablauf

Eine Bestellung, Abbestellung oder eine Veränderung von Gefäßen (Behältergröße, Behälteranzahl, Anzahl der Entleerungen) kann nur in Form eines Antrags durch die betroffenen Personen erfolgen.

Der Antrag kann online erledigt werden.

Die Erledigung durch die zuständige Stelle erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung.

Erforderliche Unterlagen

Restmüllgefäße

Eigentumsnachweis oder Vollmacht

Altpapiergefäße, Biotonne

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Kosten

  • Erstaufstellung der Gefäße: kostenlos
  • Abholung von Restmüll:
    kostenpflichtig laut Tarifübersicht "Hausmüllgebühren"
  • Änderung der Anzahl der Restmüllgefäße oder des Entleerungsintervalles:
    14,30 Euro Bundesabgabe sowie bei Stattgebung zusätzlich 6,54 Euro Verwaltungsabgabe
  • Entleerung von Altpapiergefäßen und Biotonne: kostenlos

Zusätzliche Informationen

Die Biotonnen werden während der Vegetationsperiode wöchentlich entleert. In den Wintermonaten werden die Biotonnen 14-tägig entleert.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Wiener Abfallwirtschaftsgesetz (Wr. AWG)

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 14. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion