Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Die wichtigsten Verträge der Europäischen Union

Die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen den Staaten der Europäischen Union sind die bilateralen Verträge. Seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl 1951 hat die Gemeinschaft der Staaten neun wichtige Abkommen geschlossen. In der Folge werden die wichtigsten Verträge und ihre zentralen Bestimmungen aufgezählt.

Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

  • Unterzeichnung: 18. April 1951
  • Inkrafttreten: 23. Juli 1952
  • Ausgelaufen am: 23. Juli 2002

Ziel: Schaffung einer Abhängigkeit zwischen Kohle- und Stahlindustrie, damit ein Land nicht mehr ohne das Wissen der anderen bewaffnete Einsatzkräfte mobilisieren kann. Mit dieser Maßnahme wurde dem Misstrauen und den Spannungen nach dem Zweiten Weltkrieg entgegengewirkt. Der EGKS-Vertrag lief 2002 aus.

Verträge von Rom – Verträge zur Gründung der EWG und von Euratom

  • Unterzeichnung: 25. März 1957

  • Inkrafttreten: 1. Januar 1958

Ziel: Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom).

Wichtigste Neuerungen: Ausbau der europäischen Integration durch Einbeziehung einer allgemeinen wirtschaftlichen Zusammenarbeit.

Fusionsvertrag – Vertrag von Brüssel

  • Unterzeichnung: 8. April 1965
  • Inkrafttreten: 1. Juli 1967

Ziel: Umgestaltung der Europäischen Institutionen

Wichtigste Neuerungen: Einrichtung einer gemeinsamen Kommission und eines gemeinsamen Rates für die damaligen drei Europäischen Gemeinschaften (EWG, Euratom und EGKS). Aufgehoben durch den Vertrag von Amsterdam.

Schengener Abkommen

  • Unterzeichnung: 14. Juni 1985, 19. Juni 1990
  • Inkrafttreten: 26. März 1995

Ziel: Schrittweise Beseitigung der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen und Regelung des freien Personenverkehrs aller Staatsangehöriger der Unterzeichnerstaaten, anderer EU-Länder und bestimmter Drittländer

Wichtigste Neuerungen:

  • keine Grenzkontrolle zwischen den Schengen-Staaten
  • Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen nach gemeinsamen Standards
  • gemeinsame Visumpolitik gegenüber Drittländern
  • Erteilung von Visa für das gesamte Schengen-Gebiet
  • gemeinsame Fahndungsdatei (Schengen Informations-System) und gemeinsames Visa-Informationssystem

Einheitliche Europäische Akte (EEA)

  • Unterzeichnung: 17. Februar 1986 (Luxemburg) / 28. Februar 1986 (Den Haag)
  • Inkrafttreten: 1. Juli 1987

Ziel: Reform der Institutionen zur Vorbereitung auf den Beitritt Portugals und Spaniens und Beschleunigung des Entscheidungsprozesses bei der Verwirklichung des Binnenmarkts.

Wichtigste Neuerungen: Ausdehnung der Fälle, über die im Rat mit einer qualifizierten Mehrheit entschieden wird (so dass ein einziges Land gegenüber einer vorgeschlagenen Rechtsvorschrift nicht mehr so einfach ein Veto einlegen kann), Einführung von Zusammenarbeits- und Zustimmungsverfahren, die den Einfluss des Parlaments stärken.

Vertrag über die Europäische Union – Vertrag von Maastricht

  • Unterzeichnung: 7. Februar 1992
  • Inkrafttreten: 1. November 1993

Ziel: Vorbereitung auf die Europäische Währungsunion und Einführung von Elementen einer politischen Union (Unionsbürgerschaft, gemeinsame Außen- und Innenpolitik).

Wichtigste Neuerungen: Gründung der Europäischen Union und Einführung des Mitentscheidungsverfahrens, das dem Parlament im Entscheidungsprozess eine stärkere Stimme verleiht; neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der EU-Länder, z.B. in den Bereichen Verteidigung, Justiz und Inneres.

Vertrag von Amsterdam

  • Unterzeichnung: 2. Oktober 1997
  • Inkrafttreten: 1. Mai 1999

Ziel: Eine Reform der EU-Institutionen zur Vorbereitung auf den Beitritt neuer Mitgliedstaaten.

Wichtigste Neuerungen: Änderungen, Umnummerierung und Konsolidierung der EU- und EWG-Verträge sowie ein transparenterer Entscheidungsprozess (vermehrte Anwendung des Mitentscheidungsverfahrens).

Vertrag von Nizza

  • Unterzeichnung: 26. Februar 2001
  • Inkrafttreten: 1. Februar 2003

Ziel: Eine Reform der EU-Institutionen, damit die EU auch nach ihrer Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten ihre Aufgaben wirksam erfüllen konnte.

Wichtigste Neuerungen: Bestimmungen über eine geänderte Zusammensetzung der Kommission und eine neue Stimmengewichtung im Rat.

Vertrag von Lissabon

  • Unterzeichnung: 13. Dezember 2007
  • Inkrafttreten: 1. Dezember 2009

Ziel: Eine demokratischere und wirksamere EU, die in der Lage ist, globale Probleme wie den Klimawandel besser anzugehen und dabei mit einer Stimme zu sprechen.

Wichtigste Neuerungen: Mehr Befugnisse für das Europäische Parlament, ein geändertes Abstimmungsverfahren im Rat, die europäische Bürgerinitiative, die Einführung der Ämter eines ständigen Präsidenten des Rates der Europäischen Union und eines neuen Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, ein neuer diplomatischer Dienst der EU.

Der Lissabon-Vertrag legt eindeutig fest, welche Befugnisse:

  • die EU hat,
  • die EU-Mitgliedstaaten haben,
  • beide haben.

Weiterführende Links

Europa-Aktionen (→ BKA)

Letzte Aktualisierung: 8. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion