Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Scheckkartenführerschein – Kartenelemente und Sicherheitsmerkmale
Der Scheckkartenführerschein besteht aus Polycarbonat und ist mit zahlreichen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, um ihn möglichst fälschungssicher zu machen. Folgende Fälschungssicherheitsmerkmale muss das Trägermaterial des Führerscheins aufweisen:
- Kartenträger ohne optische Aufheller.
- Sicherheitsuntergrundmuster mit Irisdruck, Mehrfarben-Sicherheitsdruckfarbe und Positiv- und Negativ-Guillochendruck (d.h. Druck von Mustern aus geschwungenen Linien). Das Muster muss einen komplexen Aufbau mit mindestens zwei Spezialfarben haben und darf nicht aus Primärfarben bestehen.
- Optisch variable Komponenten.
- Lasergravur.
- Der Sicherheitsuntergrund muss das Foto zum Teil am Rand überlappen.
- Variable Laserbilder.
- Sichtbare und transparente UV-Fluoreszenzfarbe.
- Irisierender Druck (d.h. die Farbe der Oberfläche des Führerscheins variiert je nach Perspektive).
Im Folgenden findet sich eine Darstellung des seit 2013 ausgegebenen Scheckkartenführerscheins samt Kennzeichnung und Erklärung der einzelnen Sicherheitsmerkmale und Kartenelemente:
Quelle Grunddokument: Österreichische Staatsdruckerei
Bearbeitung: oesterreich-Redaktion
- Länderkennzeichen des jeweiligen EU-Staates (hier: "A" für Österreich)
- (Persönliche) Daten, die mittels Laser in die Karte "eingebrannt" werden, in folgender Reihenfolge:
- Name (1.)
- Vorname (2.)
- Geburtsdatum und -ort (3.)
- Ausstellungsdatum (4a.); Ablaufdatum (4b.) (Scheckkartenführerscheine, die ab dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, sind für die Dauer von 15 Jahren befristet); Ausstellende Behörde (4c.)
- Führerscheinnummer (5.)
- Fühlbare Strukturen in Form von Fahrzeugen, auf der gesamten Karte verteilt
- Laserkippbild: Je nach Perspektive ist entweder das Foto oder das Geburtsdatum zu sehen
- Im Kartenhintergrund ist in winziger Schrift das Wort "Führerschein" in allen EU-Sprachen abgedruckt
- Taktile (d.h. fühlbare) Beschriftung
- Foto, das mittels Laser in die Karte "eingebrannt" wird; darin befinden sich taktile (d.h. fühlbare) Elemente, insbesondere in der linken unteren Ecke
- Optisch-variabler Streifen, sogenanntes "Kinegramm": Je nach Perspektive ist entweder der Umriss Österreichs oder ein Wappen zu sehen
- Führerscheinklassen
- Unterschrift, die mittels Laser in die Karte "eingebrannt" wird
- Das Wort "Führerschein" in allen EU-Sprachen
- Optisch-variable Farbe: Je nach Perspektive variiert die Farbe zwischen grün und gold
- Spezielle Bildauflösungstechnik im gesamten Hintergrund
- Führerscheinklassen
- Führerschein gültig ab …
- Führerschein gültig bis …
- Zahlencodes (z.B. bei Brillenträgerinnen/Brillenträgern)
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie